GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 10 kg (Gerät C 30) und<br />
16 kg (Gerät C 240).<br />
Die Geräte für Arbeit und Rettung werden im Allgemeinen auf dem Rücken getragen.<br />
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, welche den Sauerstoffvorrat optisch<br />
anzeigt und den Gerätträger spätestens bei einer Restkapazität <strong>von</strong> 20 % optisch und akustisch<br />
warnt.<br />
A 1.4.2.2.3.2 Kurzzeit-Chemikal-Sauerstoff(NaClO3)schutzgeräte für leichte Arbeit<br />
Diese Geräte nach DIN 58 652-3 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen<br />
eingeteilt:<br />
Geräteklasse Nominelle Haltezeit (min)<br />
C 15 L 15<br />
C 23 L 23<br />
C 30 L 30<br />
Tabelle 30: Klasseneinteilung der Kurzzeit-Chemikal-Sauerstoff(NaCIO3)schutzgeräte<br />
für leichte Arbeit<br />
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 3 kg (Gerät C 15 L) und<br />
5 kg (Gerät C 30 L).<br />
Die Geräte sind für leichte Arbeit, z.B. Kontrollen, Inspektionen, Schalt- und Bedienarbeiten,<br />
ausgelegt. Sie sind nicht geeignet für Brandbekämpfung und dort, wo Gefahren durch Hitze,<br />
Flammen oder Funkenflug bestehen.<br />
Die Geräte werden im Allgemeinen vor der Brust getragen. Die Verbindung zwischen Gerät<br />
und Atemanschluss erfolgt durch nur einen Atemschlauch, in dem Pendelatmung herrscht.<br />
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, die den Gerätträger spätestens mit<br />
Ablauf <strong>von</strong> 2/3 der nominellen Haltezeit optisch und akustisch warnt.<br />
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