GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>GUV</strong>-R 190<br />
3.2.8.2 Gasfilter<br />
Gasfilter sollen grundsätzlich nur gegen Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der<br />
Gerätträger bei Erschöpfung des Filters (Filterdurchbruch) riechen oder schmecken<br />
kann. Bestehen Zweifel darüber, welcher Filtertyp unter bestimmten Einsatzbedingungen,<br />
z.B. bei Vorliegen <strong>von</strong> Gasgemischen, verwendet werden soll, sind Informationen<br />
vom Filterhersteller einzuholen. Bei Gemischen organischer Lösemittel ist da<strong>von</strong> auszugehen,<br />
dass die schwächer gebundene Komponente schneller als der Reinstoff und<br />
zudem in höherer Konzentration durchbricht.<br />
Für den Einsatz <strong>von</strong> Gasfiltern gegen Gase und Dämpfe, deren Durchbruch der Gerätträger<br />
nicht feststellen kann, sind betriebsspezifische Einsatzregeln aufzustellen und<br />
zu beachten oder aber es sind Isoliergeräte zu benutzen.<br />
In Behältern und engen Räumen, z.B. Bunkern, Kesselwagen, Rohrleitungen, Gruben,<br />
Kanälen, dürfen Filtergeräte mit Gasfilter nicht verwendet werden. Kann durch Lüftungsmaßnahmen<br />
nicht sichergestellt werden, dass die Beschäftigten gegen die Einwirkung<br />
<strong>von</strong> Gasen, Dämpfen oder Nebeln ausreichend geschützt sind, sind Isoliergeräte<br />
einzusetzen.<br />
3.2.8.2.1 AX-Filter<br />
AX-Filter werden bei Niedrigsiedern (Siedepunkt 65 °C) verwendet. Es dürfen nur<br />
AX-Filter im Anlieferungszustand (fabrikfrisch) verwendet werden. Innerhalb einer<br />
Arbeitsschicht (maximal 8 h) ist die wiederholte <strong>Benutzung</strong> im Rahmen der jeweiligen<br />
maximalen Einsatzdauer der Tabelle 31 zulässig. Eine Wiederverwendung darüber hinaus<br />
ist grundsätzlich unzulässig. In Ausnahmefällen können jedoch in Absprache mit<br />
dem Hersteller spezifische Einsatzregeln aufgestellt werden.<br />
Die Verwendung <strong>von</strong> AX-Filtern gegen Gemische <strong>von</strong> Niedrigsiedern oder Gemische<br />
<strong>von</strong> Niedrigsiedern mit anderen organischen Verbindungen ist grundsätzlich unzulässig,<br />
da mit Verdrängungsvorgängen am Filter zu rechnen ist.<br />
Hier<strong>von</strong> darf abgewichen werden, wenn die Gesamtkonzentration unter der<br />
in der Tabelle 13 genannten maximalen Einsatzkonzentration für die kritischste<br />
Gaskomponente im Gemisch bleibt oder begründet werden kann,<br />
dass das Schutzziel auch auf andere Weise erreicht wird.<br />
AX-Filter können auch als A2-Filter eingesetzt werden. Sie dürfen in diesem Fall aber<br />
nicht auch gegen Niedrigsieder zum Einsatz gelangen.<br />
Die Verwendung <strong>von</strong> Gasfiltern der Bezeichnung A1 und A2 gegen Niedrigsieder ist<br />
unzulässig; das gilt auch für entsprechende Mehrbereichsfilter, beispielsweise<br />
A2B2E2K2.<br />
30