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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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Vorbemerkung<br />

<strong>GUV</strong>-<strong>Regel</strong>n richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung<br />

bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder<br />

Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten<br />

und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.<br />

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den <strong>GUV</strong>-<strong>Regel</strong>n enthaltenen Empfehlungen,<br />

insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, da<strong>von</strong> ausgehen, dass er<br />

damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung <strong>von</strong> Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten<br />

und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung<br />

staatlicher Arbeitsschutzvorschriften <strong>von</strong> den dafür eingerichteten Ausschüssen technische<br />

<strong>Regel</strong>n ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.<br />

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften<br />

wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht<br />

oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten,<br />

sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.<br />

Diese <strong>GUV</strong>-<strong>Regel</strong> erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“<br />

(<strong>GUV</strong>-V A 1) hinsichtlich der <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> Atemschutz.<br />

In dieser <strong>GUV</strong>-<strong>Regel</strong> sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-<br />

<strong>Benutzung</strong>sverordnung berücksichtigt.<br />

Die in dieser <strong>GUV</strong>-<strong>Regel</strong> enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens<br />

ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen <strong>Regel</strong>n anderer Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens<br />

über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.<br />

Diese <strong>GUV</strong>-<strong>Regel</strong> wurde in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Anwendung“ des<br />

Arbeitsausschusses „Atemgeräte für Arbeit und Rettung“ im DIN-Normenausschuss<br />

Feinmechanik und Optik erarbeitet. Dabei wurden die Richtlinie des Rates vom<br />

20. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei <strong>Benutzung</strong> persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitnehmer bei der<br />

Arbeit (89/656/EWG) sowie die DIN- und EN-Normen über Atemschutz und der CEN<br />

Report CR 529 „Anleitung zur Auswahl und Anwendung <strong>von</strong> Atemschutzgeräten“<br />

berücksichtigt.<br />

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