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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

A 1.3.4.1.1 Bezeichnung und Schutzleistung<br />

Zur Bezeichnung <strong>von</strong> Gebläsefiltergeräten werden in den europäischen Normen die Buchstaben<br />

und Ziffern TM1 bis TM3 und TH1 bis TH3 in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen<br />

benutzt. Dabei steht T für „Turbo“, eine europaweit verständliche Kurzbezeichnung<br />

für Gebläse, M für „Maske“ und H für „Haube“ oder „Helm“; siehe auch<br />

Tabelle 2.<br />

Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils drei Klassen eingeteilt.<br />

Die Schutzleistung wird durch die Gesamtleckage des Gerätes bestimmt. Zur Gesamtleckage<br />

tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen<br />

nach Definition keine Leckage. Dem Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage<br />

anteilig zwischen Partikelfilter bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er<br />

nur die Gesamtleckage einhält.<br />

Beispielsweise muss ein Partikelfiltergerät der Klasse TM2P weder ein P2-Filter enthalten,<br />

noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung des Gerätes einem<br />

Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse. Maßgebend für die Schutzleistung<br />

ist vielmehr die für das Partikelfiltergerät mit Gebläse der Klasse TM2P in der Norm festgelegte<br />

Gesamtleckage.<br />

Bei einem Gebläsefiltergerät der Klasse TH3A2P handelt es sich z.B. um ein Gerät mit hoher<br />

Schutzleistung und geringer Leckage. Der Gasfilterteil A2 trägt nicht zur Leckage bei, seine<br />

Gebrauchsdauer entspricht derjenigen eines A2-Filters für Geräte ohne Gebläse. Die höchstzulässige<br />

Schadgaskonzentration in der Umgebungsatmosphäre darf aber für dieses Filter<br />

nur 0,1 Vol.-% betragen.<br />

A 1.3.4.1.2 Kombinierbarkeit <strong>von</strong> Baugruppen<br />

Die Leistungsdaten der Baugruppen <strong>von</strong> Filtergeräten mit Gebläse, wie Luftlieferleistung<br />

des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses, Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen<br />

sowie Anzahl der Filter sind vom Hersteller aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht<br />

jede beliebige Kombination der Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen<br />

nur die vom Hersteller angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.<br />

Die möglichen Kombinationen der Baugruppen <strong>von</strong> Gebläsefiltergeräten und<br />

die damit erreichbare Schutzleistung werden in der Benutzerinformation<br />

(Gebrauchsanleitung) des Herstellers genannt.<br />

A 1.3.4.2 Filtergeräte mit Gebläse und Masken<br />

Diese Geräte besitzen eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske als Atemanschluss.<br />

Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile in die Umgebungsatmosphäre<br />

ab.<br />

Ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung macht sich<br />

bei Geräten mit Masken durch ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung<br />

kann die Atemschutzleistung des Gerätes reduziert sein, sie reicht aber aus,<br />

um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu können.<br />

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