GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
3.3.3.3 Transport <strong>von</strong> Atemgasflaschen<br />
Atemgasflaschen sind stoßgesichert zu transportieren und zu lagern. Ihre Ventile sind<br />
mit der zugehörigen Verschlusskappe zu verschließen.<br />
Für den Transport der Atemgasflaschen gelten die gefahrgut- und<br />
transportrechtlichen <strong>Regel</strong>n und Vorschriften.<br />
3.3.4 Lagerung <strong>von</strong> Atemschutzgeräten<br />
Atemschutzgeräte sollen so gelagert werden, dass sie vor schädlichen Einwirkungen,<br />
z.B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, Kälte, Sonnenlicht sowie aggressiv wirkenden Stoffen<br />
geschützt sind. Lagerräume sollen sich nicht in unmittelbarer Nähe <strong>von</strong> besonders<br />
gefährlichen Bereichen, z.B. Chlorlagern, befinden. Ferner ist sicher zu stellen, dass<br />
Unbefugte keinen Zugriff auf die Atemschutzgeräte erhalten.<br />
Zur Verwendung bereitgehaltene Atemschutzgeräte sind gesondert, verformungsfrei,<br />
geordnet und übersichtlich zu lagern.<br />
Nicht einsatzbereite Atemschutzgeräte sollen gekennzeichnet oder ausgesondert werden,<br />
sodass eine Verwechslung mit einsatzbereiten Geräten vermieden wird.<br />
3.3.4.1 Lagerung am Verwendungsort<br />
Werden Atemschutzgeräte am Verwendungsort gelagert, bei Arbeitspausen oder sonstigen<br />
Arbeitsunterbrechungen abgelegt und danach wieder benutzt, sind sie in einem<br />
schadstoff- und schmutzfreien Bereich aufzubewahren.<br />
3.3.4.2 Lagerfristen<br />
Die vom Hersteller festgesetzten Lagerfristen für Atemschutzgeräte und deren Bauteile<br />
sind einzuhalten.<br />
Teile oder Geräte, z.B. Gasfilter, Regenerationspatronen oder Gummiteile, deren Lagerfrist<br />
abgelaufen ist, sind – auch wenn sie noch ungebraucht sind – der Verwendung zu<br />
entziehen. Angaben dazu finden sich auf dem Gerät, der Verpackung oder in der Informationsbroschüre<br />
des Herstellers (Gebrauchsanleitungen).<br />
3.3.5 Entsorgung<br />
Kontaminierte und der Verwendung entzogene Geräte oder Bestandteile, z.B. Maskenfilter,<br />
sind in geeigneten, sicher verschließbaren Behältnissen zu sammeln, zu lagern<br />
und fachgerecht zu entsorgen.<br />
Bei der Entsorgung sind die entsprechenden Vorschriften, z.B. das Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallgesetz sowie die Gefahrstoffverordnung, zu beachten.<br />
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