GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GUV</strong>-R 190<br />
mäßige Fortbildung an diesen Einrichtungen (mindestens alle fünf Jahre)<br />
erhalten werden. Aus- und Fortbildung sind zu dokumentieren.<br />
Um die Einsatzbereitschaft <strong>von</strong> Atemschutzgeräten zu gewährleisten, ist ein Instandhaltungsprogramm<br />
entsprechend dem Gerätetyp aufzustellen. Es soll Angaben zu Wartungs-,<br />
Reparatur- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Dazu gehören:<br />
– Montage und Demontage der Geräte,<br />
– Reinigung und Desinfektion,<br />
– Reparatur oder Ersatz verbrauchter oder defekter Materialien (z.B. Flaschenfüllung,<br />
Alkalipatronen, Filter) nur durch Originalteile,<br />
– Prüfung der Geräte.<br />
Dabei sind die Angaben der Informationsbroschüre des Herstellers (Gebrauchsanleitung)<br />
zu beachten. Sieht der Hersteller die Wartung <strong>von</strong> Fluchtgeräten (Selbstretter)<br />
vor, sind die Angaben in den nachfolgenden Abschnitten auch hierfür relevant.<br />
Der Unternehmer hat für die Durchführung des Programms zu sorgen und die Maßnahmen<br />
zu dokumentieren.<br />
3.3.1 Überwachung der Atemgasflaschen<br />
Atemgasflaschen <strong>von</strong> Atemschutzgeräten müssen bei Ablauf der Wiederholprüffrist<br />
gemäß der Betriebssicherheitsverordnung vor dem Wiederbefüllen durch eine zugelassene<br />
Überwachungsstelle geprüft werden.<br />
Zugelassene Überwachungsstellen gemäß Betriebssicherheitsverordnung<br />
sind Stellen nach § 14 Abs. 1 und 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.<br />
Wird bei der Prüfung eine Wasserdruckprobe durchgeführt, ist unmittelbar vor dem<br />
Einschrauben der Flaschenventile die Flasche ausreichend zu trocknen.<br />
Eine ausreichende Trocknung kann z.B. erreicht werden, wenn die entleerte<br />
und ausgetropfte Flasche 30 Minuten lang mit einem auf 90 bis 100 °C erwärmten<br />
Luftstrom <strong>von</strong> 200 l/min gespült wird. Zur Verdrängung der noch<br />
vorhandenen feuchten Luft sind anschließend die Flaschen unmittelbar vor<br />
dem Einschrauben der Flaschenventile 30 Minuten lang mit getrockneter<br />
Luft zu spülen.<br />
3.3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung<br />
<strong>von</strong> Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen (Gebrauchsanleitungen) des<br />
Herstellers ausgeführt werden.<br />
50