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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

mäßige Fortbildung an diesen Einrichtungen (mindestens alle fünf Jahre)<br />

erhalten werden. Aus- und Fortbildung sind zu dokumentieren.<br />

Um die Einsatzbereitschaft <strong>von</strong> Atemschutzgeräten zu gewährleisten, ist ein Instandhaltungsprogramm<br />

entsprechend dem Gerätetyp aufzustellen. Es soll Angaben zu Wartungs-,<br />

Reparatur- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Dazu gehören:<br />

– Montage und Demontage der Geräte,<br />

– Reinigung und Desinfektion,<br />

– Reparatur oder Ersatz verbrauchter oder defekter Materialien (z.B. Flaschenfüllung,<br />

Alkalipatronen, Filter) nur durch Originalteile,<br />

– Prüfung der Geräte.<br />

Dabei sind die Angaben der Informationsbroschüre des Herstellers (Gebrauchsanleitung)<br />

zu beachten. Sieht der Hersteller die Wartung <strong>von</strong> Fluchtgeräten (Selbstretter)<br />

vor, sind die Angaben in den nachfolgenden Abschnitten auch hierfür relevant.<br />

Der Unternehmer hat für die Durchführung des Programms zu sorgen und die Maßnahmen<br />

zu dokumentieren.<br />

3.3.1 Überwachung der Atemgasflaschen<br />

Atemgasflaschen <strong>von</strong> Atemschutzgeräten müssen bei Ablauf der Wiederholprüffrist<br />

gemäß der Betriebssicherheitsverordnung vor dem Wiederbefüllen durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle geprüft werden.<br />

Zugelassene Überwachungsstellen gemäß Betriebssicherheitsverordnung<br />

sind Stellen nach § 14 Abs. 1 und 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.<br />

Wird bei der Prüfung eine Wasserdruckprobe durchgeführt, ist unmittelbar vor dem<br />

Einschrauben der Flaschenventile die Flasche ausreichend zu trocknen.<br />

Eine ausreichende Trocknung kann z.B. erreicht werden, wenn die entleerte<br />

und ausgetropfte Flasche 30 Minuten lang mit einem auf 90 bis 100 °C erwärmten<br />

Luftstrom <strong>von</strong> 200 l/min gespült wird. Zur Verdrängung der noch<br />

vorhandenen feuchten Luft sind anschließend die Flaschen unmittelbar vor<br />

dem Einschrauben der Flaschenventile 30 Minuten lang mit getrockneter<br />

Luft zu spülen.<br />

3.3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung<br />

<strong>von</strong> Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen (Gebrauchsanleitungen) des<br />

Herstellers ausgeführt werden.<br />

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