GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
A 1.3.3.3 Vollmasken mit Gasfiltern<br />
Vollmasken mit Gasfiltern dürfen bis zum höchstens 400fachen des Grenzwertes verwendet<br />
werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte höchstzulässige Konzentration<br />
überschritten ist.<br />
A 1.3.4 Filtergeräte mit Gebläse<br />
A 1.3.4.1 Allgemeines<br />
Filtergeräte mit Gebläse sind <strong>von</strong> der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende Atemschutzgeräte.<br />
Sie werden entsprechend dem Einsatzzweck und dem verwendeten Atemanschluss<br />
in folgende Hauptgruppen unterteilt:<br />
– Filtergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske mit Partikelfilter,<br />
Gasfilter oder Kombinationsfilter;<br />
– Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter.<br />
Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss, einem batteriebetriebenen<br />
Gebläse, das gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert, und einem oder mehreren Filtern<br />
zur Reinigung der Atemluft <strong>von</strong> Partikeln oder Gasen und Dämpfen. Das Gebläse ist entweder<br />
direkt oder über einen Atemschlauch mit dem Atemanschluss verbunden. Ausatemluft<br />
und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen ab. Die<br />
Energieversorgung des Gebläses kann vom Gerätträger mitgeführt werden (Batterie) oder<br />
auf andere Weise erfolgen, z.B. auf einem Fahrzeug durch die Fahrzeugbatterie.<br />
Vor jedem Einsatz des Gerätes ist nach der vom Hersteller angegebenen Methode zu prüfen,<br />
ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses überschritten wird. Bei voll aufgeladener<br />
Batterie und neuen Filtern beträgt die Gebläselaufzeit wenigstens vier Stunden.<br />
Je nach Einsatzbedingungen kann es jedoch erforderlich sein, bereits vorher die Filter zu<br />
wechseln.<br />
Die in der Tabelle 2 genannten Vielfachen des Grenzwertes (VdGW) gelten nur bei bestimmungsgemäß<br />
funktionierendem Gerät (Gebläse eingeschaltet) für die vom Gerätehersteller<br />
in der Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) vorgegebenen Kombinationen <strong>von</strong><br />
Atemanschluss, Gebläse und Filtertyp einschließlich der vorgegebenen Anzahl <strong>von</strong> gleichzeitig<br />
einzusetzenden Filtern.<br />
Filtergeräte mit Gebläse besitzen im Allgemeinen einen geringen Einatemwiderstand und<br />
weisen bei normalen wie auch erhöhten Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges<br />
Mikroklima im Atemanschluss auf. Bei Temperaturen der Umgebungsluft unter etwa<br />
10 °C sind jedoch Beeinträchtigungen des Gerätträgers durch Zugluft nicht auszuschließen<br />
(Reizung der Augen und Schleimhäute).<br />
Beim Filterwechsel ist immer der gesamte Satz Filter zu wechseln, wobei die vom Hersteller<br />
gegebenen Empfehlungen unbedingt zu berücksichtigen sind (Filtertyp, Anzahl der Filter,<br />
aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).<br />
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