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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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Anhang 2<br />

Tragezeitbegrenzung<br />

Die Tragezeiten sind an die ehemalige Technische <strong>Regel</strong> für gefährliche Arbeitsstoffe „Tragezeitbegrenzungen<br />

<strong>von</strong> Atemschutzgeräten und isolierenden Schutzanzügen ohne Wärmeaustausch<br />

für die Arbeit“ (TRgA 415) angelehnt und wurden durch zusätzliche Werte ergänzt,<br />

die der langjährigen Erfahrung entsprechen.<br />

Kürzere Tragedauer (TD) ergibt entsprechend kürzere Erholungsdauer (ED).<br />

Diese ist wie folgt zu ermitteln:<br />

kürzere ED =<br />

kürzere TD x minimale ED<br />

maximale TD<br />

Durch die Verkürzung der Tragedauer erhöht sich die Anzahl der möglichen<br />

Einsätze pro Schicht entsprechend, soweit die Verkürzung nicht auf Anpassungsfaktoren<br />

der Tabelle 32 zurückzuführen ist.<br />

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