GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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Anhang 2<br />
Tragezeitbegrenzung<br />
Die Tragezeiten sind an die ehemalige Technische <strong>Regel</strong> für gefährliche Arbeitsstoffe „Tragezeitbegrenzungen<br />
<strong>von</strong> Atemschutzgeräten und isolierenden Schutzanzügen ohne Wärmeaustausch<br />
für die Arbeit“ (TRgA 415) angelehnt und wurden durch zusätzliche Werte ergänzt,<br />
die der langjährigen Erfahrung entsprechen.<br />
Kürzere Tragedauer (TD) ergibt entsprechend kürzere Erholungsdauer (ED).<br />
Diese ist wie folgt zu ermitteln:<br />
kürzere ED =<br />
kürzere TD x minimale ED<br />
maximale TD<br />
Durch die Verkürzung der Tragedauer erhöht sich die Anzahl der möglichen<br />
Einsätze pro Schicht entsprechend, soweit die Verkürzung nicht auf Anpassungsfaktoren<br />
der Tabelle 32 zurückzuführen ist.<br />
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