GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GUV</strong>-R 190<br />
A 1.4.1 Nicht frei tragbare Isoliergeräte (Schlauchgeräte)<br />
Bei Schlauchgeräten gelangt die benötigte Atemluft über Zuführungsschläuche zum<br />
Atemanschluss. Wegen der begrenzten Schlauchlänge sind die Geräte ortsabhängig und die<br />
Bewegungsfreiheit des Trägers ist hiermit eingeschränkt.<br />
Zu unterscheiden sind:<br />
– Frischluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemluft aus einer schadstofffreien Atmosphäre<br />
mit ausreichend Sauerstoff entnommen wird,<br />
und<br />
– Druckluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemluft aus Druckluftflaschen, -netzen oder Luftverdichtern<br />
geliefert wird.<br />
Mit Ausnahme derjenigen Geräte, die zur Atemluftversorgung Druckluftflaschen haben, sind<br />
Schlauchgeräte Zeit unabhängig, da ihr Atemluftvorrat praktisch unbegrenzt ist.<br />
A 1.4.1.1 Frischluft-Saugschlauchgeräte<br />
Bei Frischluft-Saugschlauchgeräten nach DIN EN 138 werden als Atemanschluss Vollmaske<br />
oder Mundstückgarnitur verwendet. Die erforderliche Atemluft wird mittels Lungenkraft des<br />
Gerätträgers durch einen Frischluft-Zuführungsschlauch angesaugt. Die Ausatemluft strömt<br />
in die Umgebungsatmosphäre.<br />
Ein vollständiges Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske als<br />
Atemanschluss besteht aus den in Bild 21 dargestellten Bauteilen.<br />
84<br />
6<br />
5<br />
Bild 21: Frischluft-Saugschlauchgerät<br />
3<br />
4<br />
7<br />
8<br />
1<br />
2<br />
3<br />
1 Atemanschluss (Vollmaske)<br />
2 Geräteanschlussstück<br />
3 Atemschlauch<br />
4 Frischluft-Zuführungsschlauch<br />
5 Verbindungsstück<br />
6 Leibgurt<br />
7 Endtülle mit Anker<br />
8 Schutzsieb (Grobstaubfilter)