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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

A 1.4.2 Frei tragbare Isoliergeräte<br />

A 1.4.2.1 Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)<br />

Behältergeräte mit Druckluft und Vollmaske nach DIN EN 137 werden in zwei Typen eingeteilt:<br />

– Typ 1: Geräte für den Industrieeinsatz,<br />

– Typ 2: Geräte für die Brandbekämpfung.<br />

Bei gleichen Leistungsanforderungen besteht der Unterschied der beiden Typen ausschließlich<br />

in ihrer Widerstandsfähigkeit bei Beflammung und Strahlungswärme. Diese Anforderungen<br />

sind bei Typ 2-Geräten höher.<br />

Zusätzlich zu den Pressluftatmern mit Vollmaske werden zurzeit auch Behältergeräte mit<br />

Druckluft und Halbmaske nach prEN 14 435 als Überdruckgerät genormt. Bei den Leistungsanforderungen<br />

und der Entflammbarkeit werden sie den Typ 1 Geräten entsprechen.<br />

Pressluftatmer bestehen z.B. aus den in Bild 24 dargestellten Bauteilen. Der Atemluftvorrat<br />

wird in ein oder zwei Druckluftflaschen mitgeführt. Die Atemluft in den Druckluftflaschen<br />

muss den Anforderungen der DIN EN 12 021 entsprechen. Der Fülldruck der Flaschen<br />

beträgt 200 oder 300 bar.<br />

11<br />

Bild 24: Behältergerät mit Druckluft<br />

94<br />

8<br />

4<br />

2<br />

9<br />

1<br />

7<br />

10<br />

6<br />

5<br />

3<br />

1 Druckluft-Flasche<br />

2 Flaschenventil<br />

3 Druckminderer<br />

4 Mitteldruckleitung<br />

5 Manometer<br />

6 Manometerleitung<br />

7 Atemanschluss<br />

(Vollmaske oder Mundstückgarnitur)<br />

8 Lungenautomat<br />

9Warneinrichtung<br />

10 Tragevorrichtung<br />

11 Geräteanschlussstück<br />

12 Atemschlauch<br />

Die Atemluft strömt vom Druckminderer durch eine Mitteldruckleitung zum Lungenautomaten.<br />

Vom Lungenautomaten wird die Atemluft nach Bedarf des Gerätträgers dosiert.

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