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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

Frischluft-Druckschlauchgeräte werden entsprechend der mechanischen Belastbarkeit der<br />

Schläuche und ihrer Verbindungen in folgende Klassen eingeteilt:<br />

– Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,<br />

– Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.<br />

Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.<br />

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Vollmaske und <strong>Regel</strong>ventil dürfen bis zum 1000fachen<br />

des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.<br />

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Halbmaske und <strong>Regel</strong>ventil dürfen bis zum 100fachen<br />

des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.<br />

A 1.4.1.2.2 Geräte mit Atemschutzhaube, Atemschutzhelm oder Atemschutzanzug<br />

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN<br />

269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll-,<br />

Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig<br />

<strong>von</strong> der Konstruktion der Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist vom<br />

Hersteller so ausgelegt, dass der Träger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft<br />

versorgt wird und sich keine gefährliche Anreicherung <strong>von</strong> Kohlenstoffdioxid in der Einatemluft<br />

im Haubeninneren bilden kann.<br />

Für Geräte mit Atemschutzhaube oder -helm gibt es eine Anzeigevorrichtung, mit der vor<br />

dem Einsatz überprüft werden kann, ob der vom Hersteller vorgesehene Mindestvolumenstrom<br />

während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird.<br />

Ferner besitzen diese Geräte eine Einrichtung, die den Gerätträger bei Unterschreiten des<br />

Mindestvolumenstromes warnt.<br />

Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses<br />

oder über ein oder mehrere Überschussventile abgegeben.<br />

Diese Geräte werden entsprechend ihrer mechanischen Belastbarkeit in folgende Klassen<br />

eingeteilt:<br />

– Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,<br />

– Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.<br />

Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.<br />

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm dürfen bis zum 100fachen des Grenzwertes<br />

eingesetzt werden.<br />

Die beschriebenen Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung gemäß Tabelle 21 unterschieden.<br />

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