GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte werden entsprechend der mechanischen Belastbarkeit der<br />
Schläuche und ihrer Verbindungen in folgende Klassen eingeteilt:<br />
– Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,<br />
– Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.<br />
Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Vollmaske und <strong>Regel</strong>ventil dürfen bis zum 1000fachen<br />
des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Halbmaske und <strong>Regel</strong>ventil dürfen bis zum 100fachen<br />
des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.<br />
A 1.4.1.2.2 Geräte mit Atemschutzhaube, Atemschutzhelm oder Atemschutzanzug<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN<br />
269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll-,<br />
Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig<br />
<strong>von</strong> der Konstruktion der Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist vom<br />
Hersteller so ausgelegt, dass der Träger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft<br />
versorgt wird und sich keine gefährliche Anreicherung <strong>von</strong> Kohlenstoffdioxid in der Einatemluft<br />
im Haubeninneren bilden kann.<br />
Für Geräte mit Atemschutzhaube oder -helm gibt es eine Anzeigevorrichtung, mit der vor<br />
dem Einsatz überprüft werden kann, ob der vom Hersteller vorgesehene Mindestvolumenstrom<br />
während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird.<br />
Ferner besitzen diese Geräte eine Einrichtung, die den Gerätträger bei Unterschreiten des<br />
Mindestvolumenstromes warnt.<br />
Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses<br />
oder über ein oder mehrere Überschussventile abgegeben.<br />
Diese Geräte werden entsprechend ihrer mechanischen Belastbarkeit in folgende Klassen<br />
eingeteilt:<br />
– Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,<br />
– Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.<br />
Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.<br />
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm dürfen bis zum 100fachen des Grenzwertes<br />
eingesetzt werden.<br />
Die beschriebenen Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung gemäß Tabelle 21 unterschieden.<br />
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