GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
aus dem Behälter öffnet sich der Flaschenverschluss selbsttätig. In Offenstellung muss dieser<br />
gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert sein.<br />
Mitführgeräte sind so geschützt, dass ein einfaches Öffnen und Anlegen möglich ist. Das<br />
Gerätegewicht des gebrauchsfertigen Druckluftselbstretters liegt unter 5 kg.<br />
Ein Behältergerät mit Druckluft für Selbstrettung (Druckluftselbstretter) nach DIN EN 402<br />
besteht aus den in Bild 29 dargestellten Bauteilen.<br />
Bild 29: Druckluftselbstretter<br />
106<br />
1 Tragevorrichtung<br />
2 Tragebänderung<br />
3 Druckminderer<br />
4 Lungenautomat<br />
5 Druckluftflasche<br />
6 Flaschenventil<br />
7 Atemanschluss (Vollmaske)<br />
A 1.4.3.2.1.2 Behältergeräte mit Druckluft mit Haube (Druckluftselbstretter mit Haube)<br />
Druckluftselbstretter mit Haube nach DIN EN 1146 werden nach ihrer nominellen Haltezeit in<br />
Stufen <strong>von</strong> 5 min eingeteilt.<br />
Sie ermöglichen dem Benutzer die Atmung aus einer mit einem kontinuierlichen Luftvolumenstrom<br />
versorgten Atemschutzhaube. Die Atemluft wird einer oder mehreren Druckluftflasche(n)<br />
entnommen. Ausatem- und Überschussluft entweichen aus der Haube durch ein<br />
Ausatemventil (falls vorhanden) oder an den Begrenzungen der Haube direkt in die Umgebungsatmosphäre.<br />
Die Druckluftflasche wird entweder durch ein Schnellöffnungsventil oder<br />
eine gleichartige Einrichtung geöffnet. Die Haube darf erst angelegt werden, wenn vorher<br />
die Druckluftflasche(n) geöffnet ist (sind). Unter Hauben ohne Luftzufuhr besteht Erstickungsgefahr.<br />
Das Gerät ist mit einem Druckanzeiger ausgerüstet, an welchem der Füllzustand der Druckluftflasche(n)<br />
abgelesen werden kann.<br />
Geräte, die längere Zeit mitgeführt werden müssen, dürfen einschließlich Tragebehälter<br />
nicht mehr als 5 kg wiegen. Werden die Geräte stationär bereitgehalten, ist ein Gewicht bis<br />
7 kg zulässig.