GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
– Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,<br />
– Grenzen der Schutzwirkung, <strong>Benutzung</strong>sdauer,<br />
– Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,<br />
– Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,<br />
– Verhalten bei der Selbstrettung.<br />
3.2.4.4.2 Praktische Übungen<br />
Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung ist mit Ernstfall- oder Übungsgeräten<br />
das Öffnen und das richtige Anlegen der Geräte zur Selbstrettung so lange zu üben,<br />
bis den Teilnehmern die notwendigen Handgriffe geläufig sind. Anschließend sind mit<br />
angelegtem Atemschutzgerät Bewegungsübungen durchzuführen, z.B. Kniebeugen,<br />
Treppensteigen.<br />
3.2.4.4.3 Dauer der Unterweisung<br />
Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Erstunterweisung für Träger <strong>von</strong> frei tragbaren<br />
Isoliergeräten mindestens eine Stunde. Für Filtergerätträger kann sie je nach Art des<br />
Gerätes kürzer sein. Die Wiederholungsunterweisung ist in mindestens jährlichem Abstand<br />
durchzuführen.<br />
3.2.5 Maßnahmen zur Sicherung <strong>von</strong> Gerätträgern<br />
Bei speziellen Arbeitseinsätzen mit Isoliergeräten können in Abhängigkeit <strong>von</strong> den bestehenden<br />
Gefährdungen zur Sicherung des Gerätträgers z.B. folgende Maßnahmen<br />
erforderlich sein:<br />
– Ein Sicherungsposten beobachtet <strong>von</strong> außerhalb des Gefahrbereiches die Gerätträger<br />
oder bleibt mit ihnen auf andere Weise in Verbindung, z.B. Sicherheitsleine,<br />
Rufverbindung, Funk, Telefon.<br />
– Der Sicherungsposten muss, ohne seinen Standort zu verlassen, Hilfe herbeirufen<br />
können.<br />
– In besonderen Fällen sind ein oder mehrere Sicherungsposten mit griffbereitem,<br />
frei tragbarem Isoliergerät außerhalb des Gefahrbereiches erforderlich. Der Einsatz<br />
ist im Einzelfall (Erlaubnisschein) festzulegen.<br />
– Bei Notfalleinsätzen ist truppweise vorzugehen und ein Reservetrupp bereitzustellen.<br />
28<br />
Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen gelten besondere Bestimmungen;<br />
siehe BG-<strong>Regel</strong> „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ (BGR 117).