13.10.2013 Aufrufe

GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUV</strong>-R 190<br />

– Aufbau und Wirkungsweise des vorgesehenen Selbstretters,<br />

– Grenzen der Schutzwirkung, <strong>Benutzung</strong>sdauer,<br />

– Bereithalten, Behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte,<br />

– Anlegen des vorgesehenen Selbstretters, Notwendigkeit, Zeitpunkt,<br />

– Verhalten bei der Selbstrettung.<br />

3.2.4.4.2 Praktische Übungen<br />

Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung ist mit Ernstfall- oder Übungsgeräten<br />

das Öffnen und das richtige Anlegen der Geräte zur Selbstrettung so lange zu üben,<br />

bis den Teilnehmern die notwendigen Handgriffe geläufig sind. Anschließend sind mit<br />

angelegtem Atemschutzgerät Bewegungsübungen durchzuführen, z.B. Kniebeugen,<br />

Treppensteigen.<br />

3.2.4.4.3 Dauer der Unterweisung<br />

Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Erstunterweisung für Träger <strong>von</strong> frei tragbaren<br />

Isoliergeräten mindestens eine Stunde. Für Filtergerätträger kann sie je nach Art des<br />

Gerätes kürzer sein. Die Wiederholungsunterweisung ist in mindestens jährlichem Abstand<br />

durchzuführen.<br />

3.2.5 Maßnahmen zur Sicherung <strong>von</strong> Gerätträgern<br />

Bei speziellen Arbeitseinsätzen mit Isoliergeräten können in Abhängigkeit <strong>von</strong> den bestehenden<br />

Gefährdungen zur Sicherung des Gerätträgers z.B. folgende Maßnahmen<br />

erforderlich sein:<br />

– Ein Sicherungsposten beobachtet <strong>von</strong> außerhalb des Gefahrbereiches die Gerätträger<br />

oder bleibt mit ihnen auf andere Weise in Verbindung, z.B. Sicherheitsleine,<br />

Rufverbindung, Funk, Telefon.<br />

– Der Sicherungsposten muss, ohne seinen Standort zu verlassen, Hilfe herbeirufen<br />

können.<br />

– In besonderen Fällen sind ein oder mehrere Sicherungsposten mit griffbereitem,<br />

frei tragbarem Isoliergerät außerhalb des Gefahrbereiches erforderlich. Der Einsatz<br />

ist im Einzelfall (Erlaubnisschein) festzulegen.<br />

– Bei Notfalleinsätzen ist truppweise vorzugehen und ein Reservetrupp bereitzustellen.<br />

28<br />

Für Arbeiten in Behältern und engen Räumen gelten besondere Bestimmungen;<br />

siehe BG-<strong>Regel</strong> „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ (BGR 117).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!