GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
3.2.2 Tragezeitbegrenzung<br />
Tragezeitbegrenzungen sollen eine Überbeanspruchung des Gerätträgers vermeiden.<br />
Sie gelten nur für Arbeitseinsätze nach Betriebsanweisung, nicht aber für Einsätze in<br />
Notfällen, z.B. Rettung <strong>von</strong> Menschen, Brandbekämpfung, Beseitigung <strong>von</strong> Gasaustritten,<br />
sowie nicht zur Flucht oder Selbstrettung.<br />
Die Arbeitsbedingungen beeinflussen die Einsatzdauer, die erforderliche Erholungsdauer<br />
sowie die Anzahl der Einsätze pro Schicht. Neben der gerätebedingten Belastung,<br />
z.B. Gewicht, Atemwiderstand, Klima im Gerät, sind weitere Arbeitserschwernisse,<br />
z.B. Umgebungsklima, Arbeitsschwere, Körperhaltung, räumliche Enge, festzustellen<br />
und zu berücksichtigen. Außerdem sind persönliche Faktoren des Gerätträgers<br />
zu beachten.<br />
Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung<br />
unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners.<br />
Praxisnahe Belastungsübungen sind durch den Unternehmer gesondert zu regeln.<br />
Die in Anhang 2 aufgelisteten Zeiten sind Anhaltswerte beim Einsatz <strong>von</strong> Atemschutzgeräten,<br />
bei deren Einhaltung im Allgemeinen die Überbelastung eines geeigneten<br />
Gerätträgers vermieden wird.<br />
3.2.3 Betriebsanweisung<br />
Für den Einsatz <strong>von</strong> Atemschutzgeräten hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung<br />
nach § 3 Abs. 2 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen<br />
Angaben zu erstellen und ihre Einhaltung zu überwachen.<br />
Muster einer Betriebsanweisung siehe Anhang 4.<br />
3.2.4 Unterweisung<br />
3.2.4.1 Allgemeines<br />
Der Unternehmer hat nach § 3 Abs. 1 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung dafür zu sorgen,<br />
dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten <strong>Benutzung</strong> (Erstunterweisung)<br />
und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung),<br />
mindestens jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Unterweisung und praktischen<br />
Übungen unterwiesen werden.<br />
Er hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person<br />
abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.<br />
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