GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
1. Über ein <strong>Regel</strong>ventil oder durch konstante Luftzufuhr, d.h. es müssen mindestens<br />
120 l/min Atemluft auch bei z.B. geschlossenem <strong>Regel</strong>ventil zur Verfügung stehen.<br />
2. Durch eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung (Lungenautomat), d.h. der Luftverbrauch<br />
ist sparsam, da nur die tatsächlich eingeatmete Luft verbraucht wird.<br />
Abmessung des Druckluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie<br />
Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der<br />
Träger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt und der maximal<br />
zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht<br />
überschritten wird.<br />
Die Qualität der Atemluft muss DIN EN 12 021 entsprechen. Wird technische Druckluft,<br />
z.B. aus Druckluft-Netzen, zur Atemluft-Versorgung gewählt, ist sicherzustellen, dass<br />
sie diese Atemluftqualität erreicht, z.B. durch Wasserabscheider, Druckluft-Feinfilter,<br />
Luftvorwärmer.<br />
Achtung: Wegen der erhöhten Brandgefahr niemals Drucksauerstoff anstelle <strong>von</strong><br />
Druckluft verwenden !<br />
Vor Anschluss des Druckluft-Filters an ein Druckluft-Netz ist Druckluft an der Anschlussstelle<br />
auszublasen, um eventuell vorhandenes Wasser zu entfernen; erforderlichenfalls<br />
ist ein Wasserabscheider zwischenzuschalten. Die Luft für Druckluftschlauchgeräte<br />
muss einen Taupunkt haben, der wenigstens 5 °C unter der vermutlichen niedrigsten<br />
Lager- bzw. Gebrauchstemperatur der Geräte liegt, um Kondensation und Einfrieren zu<br />
verhüten.<br />
Bei Einsatz <strong>von</strong> Druckluft-Schlauchgeräten mit Versorgung aus Druckluft-Netzen bei<br />
Temperaturen unterhalb <strong>von</strong> 0 °C besteht die Gefahr des Einfrierens und der Blockierung<br />
der Luftzufuhr.<br />
Es ist sicherzustellen, dass in das für die Atemluftversorgung vorgesehene Druckluftnetz<br />
keine anderen Gase eindringen können (z.B. Stickstoff). Sind am Verwendungsort<br />
neben einem Druckluftnetz auch andere Druckgasnetze vorhanden, z.B. für Stickstoff,<br />
ist sicherzustellen, dass sich der Druckluftzuführungsschlauch für das Schlauchgerät<br />
nicht an den Anschluss anderer Druckgasnetze anschließen lässt.<br />
Dies wird z.B. durch unterschiedliche konstruktive Gestaltung der<br />
Anschlussarmaturen erreicht.<br />
Wird die Atemluft Druckluftflaschen entnommen, ist eine akustische Warneinrichtung<br />
zu verwenden, die spätestens bei einem Restdruck <strong>von</strong> 30 bar wirksam wird und<br />
unmissverständlich das zu Ende gehen des Atemluftvorrates anzeigt.<br />
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