GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
Dies ist Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung durch<br />
den Hersteller.<br />
Zur <strong>Benutzung</strong> dürfen nur zertifizierte, d.h. mit CE-Kennzeichnung versehene Atemschutzgeräte,<br />
beschafft werden, die neben dem CE-Zeichen die vierstellige Nummer<br />
der notifizierten Stelle enthält.<br />
3.1.4.2 Weitere Kennzeichnungen<br />
Zu den weiteren Kennzeichnungen gehören z.B.:<br />
– Informationen über Hersteller/Lieferanten,<br />
– Typidentische Kennzeichnung des Produktes,<br />
– Angabe der Prüfnorm.<br />
Die Kennzeichnungen <strong>von</strong> Atemschutzgeräten werden in den entsprechenden Kapiteln<br />
behandelt.<br />
3.1.5 Auswahl <strong>von</strong> Atemschutzgeräten<br />
Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung das <strong>von</strong><br />
ihm vorgesehene Atemschutzgerät zu bewerten, um festzustellen, ob es<br />
1. Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere<br />
Gefahr mit sich zu bringen,<br />
2. für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z.B. beengte Raumverhältnisse,<br />
klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen persönlichen<br />
Schutzausrüstungen,<br />
3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten<br />
genügt.<br />
Dabei ist insbesondere die vorgesehene Tragezeit zu berücksichtigen.<br />
3.1.5.1 Allgemeine Voraussetzungen<br />
Nach der Bewertung hat der Unternehmer das für die ermittelten Gefahren geeignete<br />
Atemschutzgerät unter Beteiligung der Versicherten und deren Vertreter auszuwählen<br />
und kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />
Für die Auswahl des Atemschutzgerätes sind neben der Eignung des Trägers folgende<br />
Einsatzbedingungen <strong>von</strong> entscheidender Bedeutung:<br />
– Umgebungsatmosphäre, z.B. Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe,<br />
Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr,<br />
– Örtlichkeit, z.B. Art des Raumes, Bewegungsfreiheit,<br />
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