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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

Dies ist Voraussetzung für die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung durch<br />

den Hersteller.<br />

Zur <strong>Benutzung</strong> dürfen nur zertifizierte, d.h. mit CE-Kennzeichnung versehene Atemschutzgeräte,<br />

beschafft werden, die neben dem CE-Zeichen die vierstellige Nummer<br />

der notifizierten Stelle enthält.<br />

3.1.4.2 Weitere Kennzeichnungen<br />

Zu den weiteren Kennzeichnungen gehören z.B.:<br />

– Informationen über Hersteller/Lieferanten,<br />

– Typidentische Kennzeichnung des Produktes,<br />

– Angabe der Prüfnorm.<br />

Die Kennzeichnungen <strong>von</strong> Atemschutzgeräten werden in den entsprechenden Kapiteln<br />

behandelt.<br />

3.1.5 Auswahl <strong>von</strong> Atemschutzgeräten<br />

Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-<strong>Benutzung</strong>sverordnung das <strong>von</strong><br />

ihm vorgesehene Atemschutzgerät zu bewerten, um festzustellen, ob es<br />

1. Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere<br />

Gefahr mit sich zu bringen,<br />

2. für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z.B. beengte Raumverhältnisse,<br />

klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen persönlichen<br />

Schutzausrüstungen,<br />

3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten<br />

genügt.<br />

Dabei ist insbesondere die vorgesehene Tragezeit zu berücksichtigen.<br />

3.1.5.1 Allgemeine Voraussetzungen<br />

Nach der Bewertung hat der Unternehmer das für die ermittelten Gefahren geeignete<br />

Atemschutzgerät unter Beteiligung der Versicherten und deren Vertreter auszuwählen<br />

und kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

Für die Auswahl des Atemschutzgerätes sind neben der Eignung des Trägers folgende<br />

Einsatzbedingungen <strong>von</strong> entscheidender Bedeutung:<br />

– Umgebungsatmosphäre, z.B. Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe,<br />

Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr,<br />

– Örtlichkeit, z.B. Art des Raumes, Bewegungsfreiheit,<br />

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