13.10.2013 Aufrufe

GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUV</strong>-R 190<br />

Geräteart VdGW Bemerkungen, Einschränkungen<br />

Frischluft-Druckschlauchgeräte mit 100 Offener Atemanschluss mit Gefahr des<br />

Haube oder Helm oder Atemschutz- „Überatmens“. Anders als bei Filtergeanzug<br />

räten mit Gebläse kann bei diesen Geräten<br />

bei größerem Luftbedarf der Luftvolumenstrom<br />

nachgeregelt werden.<br />

Frischluft-Druckschlauchgerät mit<br />

Halbmaske (mit <strong>Regel</strong>ventil und<br />

Konstantdosierung)<br />

100<br />

Frischluft-Saugschlauchgerät mit<br />

Vollmaske oder Mundstückgarnitur<br />

1000<br />

Frischluft-Druckschlauchgerät mit<br />

Vollmaske oder Mundstückgarnitur<br />

(mit <strong>Regel</strong>ventil und Konstantdosierung)<br />

1000<br />

Tabelle 21: Auswahl <strong>von</strong> Frischluft-Druckschlauch- bzw. -Saugschlauchgeräten<br />

87

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!