GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
■ frei <strong>von</strong> störenden Eigengerüchen und<br />
■ behindernden Blickfeldeinschränkungen ist.<br />
Anhand einiger Fragen kann nach einem Tragetest ermittelt werden, ob das Atemschutzgerät<br />
die Anforderungen erfüllt:<br />
■ Kann es dem Träger individuell angepasst werden und ist es akzeptabel?<br />
■ Schränkt das Gerät das Sehen, Hören oder die Bewegung unzumutbar ein?<br />
■ Treten gesundheitliche Beschwerden, z.B. Hautreizungen, allergische Reaktionen<br />
oder Druckstellen auf?<br />
■ Kann mit dem Gerät gearbeitet werden und genügt es dem Verwendungszweck?<br />
■ Kann das Gerät in Verbindung mit anderer PSA getragen werden?<br />
Werden diese Fragen im positiven Sinne beantwortet, ist das Atemschutzgerät für die<br />
Verwendung geeignet.<br />
Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien <strong>von</strong> Vollund<br />
Halbmasken und filtrierenden Atemanschlüssen sind für das Tragen<br />
dieser Atemanschlüsse ungeeignet. Ebenso sind auch Personen für das Tragen<br />
dieser Atemanschlüsse ungeeignet, die beispielsweise auf Grund ihrer<br />
Kopfform oder <strong>von</strong> tiefen Narben keinen ausreichenden Maskendichtsitz<br />
erreichen.<br />
Hinsichtlich der Leckage <strong>von</strong> Atemanschlüssen bei Brillenträgern siehe<br />
auch Anhang A 1.1.2.<br />
Das Tragen <strong>von</strong> Kontaktlinsen birgt ein zusätzliches Risiko – ein Zugriff bei<br />
Augenreizung oder Verrutschen der Linse ist unter Umständen nicht möglich<br />
– und ist bei der <strong>Benutzung</strong> bestimmter Atemschutzgeräte zu berücksichtigen.<br />
3.1.5.4 Auswahl <strong>von</strong> Filtergeräten<br />
Die Auswahl <strong>von</strong> Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens<br />
17 Vol.-% Sauerstoff enthält. Für den Einsatz <strong>von</strong> Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid<br />
(CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff erforderlich.<br />
Das Schutzziel, dem Träger des Atemschutzgerätes gesundheitsunschädliche Atemluft<br />
zuzuführen, wird bei den Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-,<br />
Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte<br />
Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus<br />
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