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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

In Regenerationsgeräten steigt der Sauerstoffgehalt der Einatemluft über 21 Vol.-%,<br />

sobald die Beatmung beginnt. Während des Gebrauchs wird durch die chemischen<br />

Reaktionen in der Regenerationspatrone Wärme erzeugt, welche die Temperaturen des<br />

Einatemgases bis auf ca. 45 °C ansteigen lässt. An der Oberfläche der Regenerationspatronen<br />

können je nach Art des verwendeten Chemikals wesentlich höhere Temperaturen<br />

auftreten.<br />

Bei Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre dürfen keine Geräte eingesetzt<br />

werden, die bei der Beatmung selbst Zündquelle sein können. Es sind die Benutzerinformation<br />

(Gebrauchsanleitung) des Herstellers und die Zündtemperatur der Gase zu<br />

berücksichtigen.<br />

Als Atemanschlüsse dienen Vollmasken oder Mundstückgarnituren, jeweils ohne<br />

Atemventile.<br />

Die Gebrauchsdauer liegt entsprechend dem unterschiedlichen Sauerstoffvorrat und<br />

der CO2-Bindungskapazität zwischen 15 min und mehreren Stunden und damit deutlich<br />

über der Gebrauchsdauer vergleichbarer Pressluftatmer. Sie sind deshalb besonders<br />

geeignet für länger dauernde Arbeiten, z.B. im Bergbau, in Tunnels.<br />

Das Gewicht <strong>von</strong> Regenerationsgeräten liegt je nach Geräteklasse und Gerätetyp zwischen<br />

ca. 3 und 16 kg.<br />

Die Geräte sind so ausgelegt, dass ein störungsfreier Betrieb über den Temperaturbereich<br />

<strong>von</strong> –6 °C bis +60 °C erwartet werden kann.<br />

3.2.11 Atemschutzgeräte für Selbstrettung und Flucht<br />

Selbstretter und Fluchtgeräte sind Atemschutzgeräte, die dem Benutzer die Flucht aus<br />

Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre ermöglichen. Einige Gerätetypen<br />

schützen auch bei Sauerstoffmangel. Beide Bezeichnungen werden in der Atemschutzpraxis<br />

gleich bedeutend nebeneinander verwendet.<br />

Unter Flucht wird eine Bewegung des Benutzers <strong>von</strong> der Gefahrstelle weg in<br />

Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch<br />

kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z.B. Mitnahme<br />

<strong>von</strong> Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen <strong>von</strong><br />

Ventilen oder das Abschalten <strong>von</strong> Apparaten, wenn dazu nicht in den Gefahrbereich<br />

vorgedrungen wird, also keine vorgeplante Bewegung entgegen<br />

der Fluchtrichtung geschieht.<br />

Um ein schnelles, möglichst gefahrloses Verlassen des Gefahrbereiches zu gestatten,<br />

müssen Selbstretter leicht erreichbar und mitzuführen, schnell und einfach anzulegen<br />

und bei der Flucht möglichst wenig hinderlich sein. Daher sollten Selbstretter mög-<br />

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