GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
In Regenerationsgeräten steigt der Sauerstoffgehalt der Einatemluft über 21 Vol.-%,<br />
sobald die Beatmung beginnt. Während des Gebrauchs wird durch die chemischen<br />
Reaktionen in der Regenerationspatrone Wärme erzeugt, welche die Temperaturen des<br />
Einatemgases bis auf ca. 45 °C ansteigen lässt. An der Oberfläche der Regenerationspatronen<br />
können je nach Art des verwendeten Chemikals wesentlich höhere Temperaturen<br />
auftreten.<br />
Bei Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre dürfen keine Geräte eingesetzt<br />
werden, die bei der Beatmung selbst Zündquelle sein können. Es sind die Benutzerinformation<br />
(Gebrauchsanleitung) des Herstellers und die Zündtemperatur der Gase zu<br />
berücksichtigen.<br />
Als Atemanschlüsse dienen Vollmasken oder Mundstückgarnituren, jeweils ohne<br />
Atemventile.<br />
Die Gebrauchsdauer liegt entsprechend dem unterschiedlichen Sauerstoffvorrat und<br />
der CO2-Bindungskapazität zwischen 15 min und mehreren Stunden und damit deutlich<br />
über der Gebrauchsdauer vergleichbarer Pressluftatmer. Sie sind deshalb besonders<br />
geeignet für länger dauernde Arbeiten, z.B. im Bergbau, in Tunnels.<br />
Das Gewicht <strong>von</strong> Regenerationsgeräten liegt je nach Geräteklasse und Gerätetyp zwischen<br />
ca. 3 und 16 kg.<br />
Die Geräte sind so ausgelegt, dass ein störungsfreier Betrieb über den Temperaturbereich<br />
<strong>von</strong> –6 °C bis +60 °C erwartet werden kann.<br />
3.2.11 Atemschutzgeräte für Selbstrettung und Flucht<br />
Selbstretter und Fluchtgeräte sind Atemschutzgeräte, die dem Benutzer die Flucht aus<br />
Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre ermöglichen. Einige Gerätetypen<br />
schützen auch bei Sauerstoffmangel. Beide Bezeichnungen werden in der Atemschutzpraxis<br />
gleich bedeutend nebeneinander verwendet.<br />
Unter Flucht wird eine Bewegung des Benutzers <strong>von</strong> der Gefahrstelle weg in<br />
Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch<br />
kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z.B. Mitnahme<br />
<strong>von</strong> Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen <strong>von</strong><br />
Ventilen oder das Abschalten <strong>von</strong> Apparaten, wenn dazu nicht in den Gefahrbereich<br />
vorgedrungen wird, also keine vorgeplante Bewegung entgegen<br />
der Fluchtrichtung geschieht.<br />
Um ein schnelles, möglichst gefahrloses Verlassen des Gefahrbereiches zu gestatten,<br />
müssen Selbstretter leicht erreichbar und mitzuführen, schnell und einfach anzulegen<br />
und bei der Flucht möglichst wenig hinderlich sein. Daher sollten Selbstretter mög-<br />
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