GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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A 4.2 Betriebsanweisung für das Tragen <strong>von</strong> Pressluftatmern bei Behälterwechsel<br />
in Chlorgasanlagen<br />
Firma<br />
1. Anwendungsbereich<br />
Betriebsanweisung Nr.<br />
<strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> Atemschutz (Filtergeräte)<br />
Arbeitsstelle/Tätigkeit: Wechsel <strong>von</strong> Chlorgasbehältern<br />
2. Gefahren für Mensch und Umwelt<br />
● Es kann Chlorgas in die Atmosphäre freigesetzt werden, das in die Lunge gelangen und<br />
diese schädigen kann.<br />
● Es besteht die Gefahr <strong>von</strong> Atemwegsreizungen bis zum Lungenödem.<br />
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
● Filtergeräte beim Wechsel der Chlorgasbehälter benutzen. Nicht Benutzen oder<br />
falsches Benutzen kann zu schweren körperlichen Schädigungen führen.<br />
● Nur saubere und dicht sitzende Atemschutzmasken verwenden! Ist bei tiefen Narben,<br />
Bärten, Koteletten und bestimmten Kopfformen ein ausreichender Dichtsitz nicht gegeben,<br />
dann andere Atemanschlüsse, wie z.B. Helm oder Haube benutzen. Für Brillenträger<br />
gibt es spezielle Maskenbrillen.<br />
● Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 (G 26-2 Untersuchung erforderlich) oder gebläseunterstützte<br />
Filtergeräte mit Kombinationsfilter B2P2 (G26 Untersuchung nicht erforderlich).<br />
● Vor <strong>Benutzung</strong> Filtergeräte auf augenscheinliche Mängel und Funktionsfähigkeit, z.B.<br />
richtige/r Filter, Ladezustand des Akku oder Filterverfalldatum überprüfen.<br />
● Beim Anlegen des Atemschutzgerätes gemäß Unterweisung und Übung auf ausreichenden<br />
Dichtsitz achten (z.B. Handballenprobe).<br />
● Nach Filterdurchbruch oder -erschöpfung sofort Filter wechseln.<br />
4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall<br />
● Defekte Atemschutzgeräte sind sofort auszutauschen.<br />
● Im Gefahrfall und bei Atembeschwerden sofort Arbeiten einstellen, den Arbeitsplatz<br />
verlassen, das Atemschutzgerät ablegen und den Vorgesetzten informieren.<br />
● Bei Chlorgasausbruch sofort den Chlorgasraum verlassen, Türen schließen und Maßnahmen<br />
gemäß Chlorgasalarmplan einleiten.<br />
5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />
● Jeder Unfall ist im Verbandbuch einzutragen. Es liegt im Erst-Hilfe-Kasten.<br />
● Bei Atembeschwerden unbedingt folgenden Arzt aufsuchen: Dr , Tel.-Nr.<br />
6. Lagerung, Instandhaltung und Entsorgung<br />
● Atemschutzgeräte bei Arbeitsunterbrechung in dafür vorgesehene Behälter trocken<br />
aufbewahren.<br />
● Atemanschlüsse sind nach Herstellerinformationen zu reinigen und zu prüfen.<br />
● Keine Instandhaltungsarbeiten des Atemschutzgerätes am Arbeitsplatz durchführen.<br />
● Erschöpfte Filter in vorgesehene Entsorgungsbehälter ablegen.<br />
7. Folgen der Nichtbeachtung<br />
● Gesundheitliche Schäden möglich.<br />
● Disziplinarische Maßnahmen (Abmahnung).<br />
Datum: Unterschrift:<br />
(Betriebsleiter)<br />
<strong>GUV</strong>-R 190<br />
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