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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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A 4.2 Betriebsanweisung für das Tragen <strong>von</strong> Pressluftatmern bei Behälterwechsel<br />

in Chlorgasanlagen<br />

Firma<br />

1. Anwendungsbereich<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

<strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> Atemschutz (Filtergeräte)<br />

Arbeitsstelle/Tätigkeit: Wechsel <strong>von</strong> Chlorgasbehältern<br />

2. Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

● Es kann Chlorgas in die Atmosphäre freigesetzt werden, das in die Lunge gelangen und<br />

diese schädigen kann.<br />

● Es besteht die Gefahr <strong>von</strong> Atemwegsreizungen bis zum Lungenödem.<br />

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

● Filtergeräte beim Wechsel der Chlorgasbehälter benutzen. Nicht Benutzen oder<br />

falsches Benutzen kann zu schweren körperlichen Schädigungen führen.<br />

● Nur saubere und dicht sitzende Atemschutzmasken verwenden! Ist bei tiefen Narben,<br />

Bärten, Koteletten und bestimmten Kopfformen ein ausreichender Dichtsitz nicht gegeben,<br />

dann andere Atemanschlüsse, wie z.B. Helm oder Haube benutzen. Für Brillenträger<br />

gibt es spezielle Maskenbrillen.<br />

● Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 (G 26-2 Untersuchung erforderlich) oder gebläseunterstützte<br />

Filtergeräte mit Kombinationsfilter B2P2 (G26 Untersuchung nicht erforderlich).<br />

● Vor <strong>Benutzung</strong> Filtergeräte auf augenscheinliche Mängel und Funktionsfähigkeit, z.B.<br />

richtige/r Filter, Ladezustand des Akku oder Filterverfalldatum überprüfen.<br />

● Beim Anlegen des Atemschutzgerätes gemäß Unterweisung und Übung auf ausreichenden<br />

Dichtsitz achten (z.B. Handballenprobe).<br />

● Nach Filterdurchbruch oder -erschöpfung sofort Filter wechseln.<br />

4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall<br />

● Defekte Atemschutzgeräte sind sofort auszutauschen.<br />

● Im Gefahrfall und bei Atembeschwerden sofort Arbeiten einstellen, den Arbeitsplatz<br />

verlassen, das Atemschutzgerät ablegen und den Vorgesetzten informieren.<br />

● Bei Chlorgasausbruch sofort den Chlorgasraum verlassen, Türen schließen und Maßnahmen<br />

gemäß Chlorgasalarmplan einleiten.<br />

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />

● Jeder Unfall ist im Verbandbuch einzutragen. Es liegt im Erst-Hilfe-Kasten.<br />

● Bei Atembeschwerden unbedingt folgenden Arzt aufsuchen: Dr , Tel.-Nr.<br />

6. Lagerung, Instandhaltung und Entsorgung<br />

● Atemschutzgeräte bei Arbeitsunterbrechung in dafür vorgesehene Behälter trocken<br />

aufbewahren.<br />

● Atemanschlüsse sind nach Herstellerinformationen zu reinigen und zu prüfen.<br />

● Keine Instandhaltungsarbeiten des Atemschutzgerätes am Arbeitsplatz durchführen.<br />

● Erschöpfte Filter in vorgesehene Entsorgungsbehälter ablegen.<br />

7. Folgen der Nichtbeachtung<br />

● Gesundheitliche Schäden möglich.<br />

● Disziplinarische Maßnahmen (Abmahnung).<br />

Datum: Unterschrift:<br />

(Betriebsleiter)<br />

<strong>GUV</strong>-R 190<br />

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