GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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<strong>GUV</strong>-R 190<br />
3.2.10.1.3 Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten (Strahlerschutzgeräte)<br />
Strahlerschutzgeräte nach DIN EN 271 sind eine Sonderausführung <strong>von</strong> Frischluft-<br />
Druckschlauchgeräten bzw. Druckluft-Schlauchgeräten, die speziell für den rauen<br />
Betrieb bei Strahlarbeiten hergestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Atemschutzfunktion<br />
schützen sie mindestens Kopf, Hals und Schultern des Gerätträgers vor den Auswirkungen<br />
des zurückprallenden Strahlmittels.<br />
Geeignete Strahlerschutzanzüge entsprechen den einschlägigen Normen,<br />
z.B. DIN EN ISO 14 877.<br />
Sind diese ortsgebundenen Geräte für den Einsatz an Arbeitsstellen vorgesehen,<br />
bei denen An- und Abmarsch durch gefährliche, schadstoffhaltige<br />
Atmosphäre ohne Anschluss an die Atemluftversorgung erfolgt, ist ein zusätzliches<br />
geeignetes Atemschutzgerät zur Verfügung zu stellen.<br />
3.2.10.2 <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> frei tragbaren Isoliergeräten<br />
Frei tragbare Isoliergeräte versorgen den Gerätträger mit Atemgas, das im Gerät mitgeführt<br />
wird. Die Einsatzdauer der Geräte ist unterschiedlich und wird u.a. durch die<br />
Menge des mitgeführten Atemgases begrenzt. Das Atemgas kann als Druckluft gespeichert<br />
sein bzw. durch Regenerieren der Ausatemluft und Ergänzen mit Mischgas bzw.<br />
Druck- oder Chemikalsauerstoff rückgewonnen werden.<br />
Damit für jeden Einsatz die höchstmögliche Luft- oder Sauerstoffmenge zur<br />
Verfügung steht, dürfen nur ausreichend gefüllte Druckgasflaschen (mindestens<br />
90% des Nennfülldrucks bei einer Bezugstemperatur <strong>von</strong> 20 °C)<br />
und ungebrauchte Regenerationspatronen verwendet werden.<br />
Bei truppweisem Vorgehen richtet sich der Antritt des Rückweges nach dem Gerät mit<br />
dem geringsten Druckluft- oder Sauerstoff-Vorrat. Äußert ein Truppmitglied während<br />
des Einsatzes Beschwerden, hat der Trupp sofort geschlossen zurückzugehen. In<br />
einem Trupp sollen nur frei tragbare Isoliergeräte des gleichen Typs und der gleichen<br />
Klasse eingesetzt werden.<br />
Können Isoliergeräte nach dem Einsatz nicht unverzüglich in Stand gesetzt werden,<br />
sind die Geräte eindeutig als nicht einsatzbereit zu kennzeichnen.<br />
3.2.10.2.1 Isoliergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)<br />
Pressluftatmer unterteilt man in Geräte für Rückentrageweise (auf Tragegestell) und<br />
Geräte mit variabler Trageweise (Einsteigegeräte). Die Geräte für Rückentrageweise<br />
werden überwiegend verwendet. In den Druckluftflaschen ist Druckluft zu verwenden,<br />
die DIN EN 12 021 entspricht. Der dort begrenzte Wassergehalt darf nicht überschritten<br />
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