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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

3.2.10.1.3 Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten (Strahlerschutzgeräte)<br />

Strahlerschutzgeräte nach DIN EN 271 sind eine Sonderausführung <strong>von</strong> Frischluft-<br />

Druckschlauchgeräten bzw. Druckluft-Schlauchgeräten, die speziell für den rauen<br />

Betrieb bei Strahlarbeiten hergestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Atemschutzfunktion<br />

schützen sie mindestens Kopf, Hals und Schultern des Gerätträgers vor den Auswirkungen<br />

des zurückprallenden Strahlmittels.<br />

Geeignete Strahlerschutzanzüge entsprechen den einschlägigen Normen,<br />

z.B. DIN EN ISO 14 877.<br />

Sind diese ortsgebundenen Geräte für den Einsatz an Arbeitsstellen vorgesehen,<br />

bei denen An- und Abmarsch durch gefährliche, schadstoffhaltige<br />

Atmosphäre ohne Anschluss an die Atemluftversorgung erfolgt, ist ein zusätzliches<br />

geeignetes Atemschutzgerät zur Verfügung zu stellen.<br />

3.2.10.2 <strong>Benutzung</strong> <strong>von</strong> frei tragbaren Isoliergeräten<br />

Frei tragbare Isoliergeräte versorgen den Gerätträger mit Atemgas, das im Gerät mitgeführt<br />

wird. Die Einsatzdauer der Geräte ist unterschiedlich und wird u.a. durch die<br />

Menge des mitgeführten Atemgases begrenzt. Das Atemgas kann als Druckluft gespeichert<br />

sein bzw. durch Regenerieren der Ausatemluft und Ergänzen mit Mischgas bzw.<br />

Druck- oder Chemikalsauerstoff rückgewonnen werden.<br />

Damit für jeden Einsatz die höchstmögliche Luft- oder Sauerstoffmenge zur<br />

Verfügung steht, dürfen nur ausreichend gefüllte Druckgasflaschen (mindestens<br />

90% des Nennfülldrucks bei einer Bezugstemperatur <strong>von</strong> 20 °C)<br />

und ungebrauchte Regenerationspatronen verwendet werden.<br />

Bei truppweisem Vorgehen richtet sich der Antritt des Rückweges nach dem Gerät mit<br />

dem geringsten Druckluft- oder Sauerstoff-Vorrat. Äußert ein Truppmitglied während<br />

des Einsatzes Beschwerden, hat der Trupp sofort geschlossen zurückzugehen. In<br />

einem Trupp sollen nur frei tragbare Isoliergeräte des gleichen Typs und der gleichen<br />

Klasse eingesetzt werden.<br />

Können Isoliergeräte nach dem Einsatz nicht unverzüglich in Stand gesetzt werden,<br />

sind die Geräte eindeutig als nicht einsatzbereit zu kennzeichnen.<br />

3.2.10.2.1 Isoliergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)<br />

Pressluftatmer unterteilt man in Geräte für Rückentrageweise (auf Tragegestell) und<br />

Geräte mit variabler Trageweise (Einsteigegeräte). Die Geräte für Rückentrageweise<br />

werden überwiegend verwendet. In den Druckluftflaschen ist Druckluft zu verwenden,<br />

die DIN EN 12 021 entspricht. Der dort begrenzte Wassergehalt darf nicht überschritten<br />

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