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GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches

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<strong>GUV</strong>-R 190<br />

92<br />

Klasse Vielfaches des Grenzwertes<br />

(VdGW)<br />

LDM 1 20<br />

LDM 2 100<br />

LDM 3 1000<br />

Tabelle 23: Klasseneinteilung der Leichtschlauchgeräte in Verbindung mit Vollmaske,<br />

Halbmaske oder Mundstückgarnitur<br />

Geräte mit Halb- oder Viertelmasken mit Anschlüssen nach DIN EN 148-1 dürfen nur als<br />

LDM 1 klassifiziert werden. Geräte mit Halb- oder Viertelmasken ohne Rundgewindeanschluss<br />

müssen als LDM 1 oder LDM 2 klassifiziert werden. Nur Geräte mit Vollmaske<br />

dürfen als LDM 3 klassifiziert werden.<br />

Leichtschlauchgeräte nach DIN EN 12 419 müssen eine Einrichtung zur Kontrolle des Mindestvolumenstroms<br />

besitzen. Leichtschlauchgeräte nach DIN EN 12 419 der Klassen LDM 2<br />

und LDM 3 jeweils ohne Rundgewindeanschluss müssen eine Warneinrichtung besitzen, die<br />

den Träger aufmerksam macht, dass der Mindestvolumenstrom nicht erreicht ist.<br />

A 1.4.1.3.2 Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzhaube oder -helm<br />

Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN 270<br />

entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Druckluft-Schlauchgeräten mit Vollmasken,<br />

Halbmasken oder Mundstückgarnituren jeweils mit <strong>Regel</strong>ventil oder konstanter Luftzufuhr.<br />

Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses<br />

in die Umgebungsatmosphäre abgegeben oder strömt über ein oder mehrere Überschussventile<br />

ab.<br />

Atembeutel entfallen für diese Geräteart.<br />

Durch den „offenen“ Atemanschluss und bei Ausfall oder Schwächerwerden der Luftversorgung<br />

besteht die Gefahr des „Überatmens“, d.h. die Einatemspitzen liegen über dem vom<br />

Gerät gelieferten Luftvolumenstrom. Bei Geräten mit <strong>Regel</strong>ventil kann bei größerem Luftbedarf<br />

der Luftvolumenstrom nachgeregelt werden. Deshalb haben diese Geräte eine Warneinrichtung,<br />

die den Gerätträger warnt, wenn der Mindestvolumenstrom unterschritten wird.<br />

Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 270 besitzen eine Einrichtung zur Kontrolle des<br />

Mindestvolumenstroms. Der Einsatz gegen krebserzeugende, sehr giftige und radioaktive<br />

Stoffe, Mikroorganismen und biochemisch wirksame Stoffe ist nur zulässig, wenn eine Warneinrichtung<br />

gegen den Ausfall oder das Schwächerwerden der Luftversorgung vorhanden<br />

ist.<br />

Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 1835 unterscheiden sich <strong>von</strong> denen nach DIN EN 270<br />

hauptsächlich durch die geringere mechanische Belastbarkeit. Als Druckluft-Zuführungsschläuche<br />

werden leichtere, flexiblere Schläuche, z.B. Spiralschläuche, verwendet. Diese<br />

Geräte werden vorwiegend bei Farbspritzarbeiten eingesetzt.

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