GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
GUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" - Feuerwehr Meiches
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Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die z.B. bei Hauptstellen für das<br />
Grubenrettungswesen, <strong>Feuerwehr</strong>schulen, Herstellern <strong>von</strong> Atemschutzgeräten<br />
ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) fortgebildet<br />
wurden. Dabei werden Aus- und Fortbildung dokumentiert.<br />
Der Unternehmer hat nach § 4 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der<br />
Prävention“ (<strong>GUV</strong>-V A 1) die Unterweisung zu dokumentieren. Dem kann z.B. dadurch<br />
Rechnung getragen werden, dass der Unternehmer Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung<br />
dokumentiert und <strong>von</strong> den Versicherten durch Unterschrift bestätigen lässt.<br />
3.2.4.2 Träger <strong>von</strong> Filtergeräten<br />
<strong>GUV</strong>-R 190<br />
3.2.4.2.1 Theoretische Unterweisung<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Träger <strong>von</strong> Filtergeräten eine theoretische<br />
Unterweisung erhalten, die – soweit zutreffend – folgende Themen umfasst:<br />
■ Zweck des Atemschutzes,<br />
■ <strong>Regel</strong>werke für Atemschutz, Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,<br />
■ Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe,<br />
■ Folgen <strong>von</strong> Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,<br />
■ Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte,<br />
■ Belastung durch Atemschutzgeräte,<br />
■ Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Filtergeräte,<br />
■ Grenzen der Schutzwirkung, <strong>Benutzung</strong>sdauer, Austausch verbrauchter Filter,<br />
■ Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs,<br />
■ Wahrnehmen des Filterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchsund<br />
Geschmacksinnes),<br />
■ Instandhaltung, z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung,<br />
■ Entsorgung.<br />
3.2.4.2.2 Praktische Übungen<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach dem Abschluss der theoretischen<br />
Unterweisung eine Trageübung mit angelegtem Filtergerät unter Berücksichtigung der<br />
zu erwartenden Einsatzbedingungen durchgeführt wird. Hierzu gehören unter anderem<br />
das Anlegen des Gerätes, die Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses und Gewöhnungsübungen.<br />
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