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Migrationssensibler Kinderschutz und Frühe Hilfen - Nationales ...

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6<br />

Standpunkte<br />

Übersicht 1: »<strong>Frühe</strong> <strong>Hilfen</strong>« <strong>und</strong> »Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung«<br />

Zielsetzung<br />

AdressatInnen/Bezugsgruppen<br />

Risikobegriff<br />

Handlungsauslöser<br />

Handlungszeitpunkt<br />

Problemzugang<br />

Fachliche Ansatzpunkte<br />

Rechtlicher Handlungsrahmen<br />

Zentrale Akteure / Hilfesysteme<br />

Handlungsprinzipien<br />

Auftrag zur Gewährleistung<br />

von <strong>Frühe</strong>n <strong>Hilfen</strong><br />

Erhalt bzw. Eröffnung positiver<br />

Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern /<br />

Verhinderung negativer Entwicklungen /<br />

Vermeidung von Kindesvernachlässigung<br />

<strong>und</strong> Misshandlung<br />

Alle Familien mit Kindern in belasteten<br />

Lebenssituationen, insbesondere aber<br />

Familien mit Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern<br />

Screening von Lebenslagen<br />

als theorie basierte Risikozuschreibung<br />

Erste Signale, schwache Hinweise<br />

auf misslingende Erziehungsprozesse<br />

Vor oder bei der Entstehung von<br />

Problemen /<br />

Als Einstieg in Hilfeprozesse<br />

Indikatorengestützte Wahrnehmung<br />

von belasteten Lebenslagen von Familien<br />

(z.B. Krankheit, Sucht, Armut)<br />

in Alltags zusammenhängen<br />

Gewährleistung einer niedrigschwelligen<br />

Hilfe-Infrastruktur /<br />

Angebot von alltagsorientierten <strong>Hilfen</strong><br />

Sozialstaatliche Leistungserbringung:<br />

Allgemeine Leistungen der Jugendhilfe<br />

<strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

Ggf. Rechtsanspruch der Eltern/Kinder<br />

auf <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung nach §§ 27<br />

<strong>und</strong> 35a SGB VIII<br />

Alle, die mit Familien <strong>und</strong> Kindern intensiveren<br />

Kontakt haben, z.B.<br />

Jugendamt/ASD<br />

Ehrenamtliche<br />

Freie Träger<br />

Akteure des Ges<strong>und</strong> heitswesens<br />

ARGE<br />

Schulen<br />

u.a.m.<br />

Vertrauen als Handlungsgr<strong>und</strong>lage /<br />

Freiwilligkeit als Gr<strong>und</strong>prinzip<br />

IzKK-Nachrichten 2010-1: <strong>Kinderschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Frühe</strong> <strong>Hilfen</strong><br />

Schutzauftrag bei<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

Schutz von Minderjährigen<br />

vor Gefahren für ihr Wohl<br />

(erheblichen Schädigungen) /<br />

Abwehr konkret identifizierbarer<br />

Gefährdungen<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, deren Schutz<br />

vor Gefahren durch die Eltern nicht<br />

sicher gestellt ist<br />

Kontrolle von konkreten gewichtigen<br />

Anhaltspunkten / Ereignisbasierte<br />

Risiko- <strong>und</strong> Gefahrenabschätzung<br />

»Gewichtige Anhaltspunkte« (§ 8a<br />

SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung<br />

Bei Überschreitung der<br />

Gefährdungsschwelle /<br />

Bei Verweigerung von <strong>Hilfen</strong><br />

Indikatorengestützte Identifizierung<br />

<strong>und</strong> Einschätzung von konkreten<br />

Gefährdungen aufgr<strong>und</strong> von<br />

Misshandlung, Vernachlässigung<br />

<strong>und</strong> anderen schädigenden Einflüssen<br />

Gewährleistung von geeigneten<br />

Analyseverfahren bei gewichtigen<br />

Anhaltspunkten für eine Gefährdung /<br />

Sicherung von geeigneten<br />

Interventionsstrukturen (Inobhutnahme,<br />

Vorm<strong>und</strong>schaften) im Gefährdungsfall<br />

Hoheitliche Aufgabe im Rahmen<br />

des »staatlichen Wächteramtes«<br />

Interventionspflicht des Jugendamts<br />

nach §§ 8a, 42 SGB VIII <strong>und</strong><br />

§ 1666 BGB<br />

Zum <strong>Kinderschutz</strong> verpflichtete<br />

Instanzen, z.B.<br />

Jugendamt/ASD<br />

Freie Träger der Jugendhilfe<br />

(im Rahmen von Vereinbarungen)<br />

Familiengerichte<br />

Verfahrenspfleger<br />

Vormünder/Pfleger<br />

Ggf. Gutachter<br />

Kontrolle von Eltern zum Schutz<br />

des Kindes /<br />

Ggf. unfreiwillige Eingriffe <strong>und</strong><br />

Ausübung von Zwang

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