Migrationssensibler Kinderschutz und Frühe Hilfen - Nationales ...
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6<br />
Standpunkte<br />
Übersicht 1: »<strong>Frühe</strong> <strong>Hilfen</strong>« <strong>und</strong> »Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung«<br />
Zielsetzung<br />
AdressatInnen/Bezugsgruppen<br />
Risikobegriff<br />
Handlungsauslöser<br />
Handlungszeitpunkt<br />
Problemzugang<br />
Fachliche Ansatzpunkte<br />
Rechtlicher Handlungsrahmen<br />
Zentrale Akteure / Hilfesysteme<br />
Handlungsprinzipien<br />
Auftrag zur Gewährleistung<br />
von <strong>Frühe</strong>n <strong>Hilfen</strong><br />
Erhalt bzw. Eröffnung positiver<br />
Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern /<br />
Verhinderung negativer Entwicklungen /<br />
Vermeidung von Kindesvernachlässigung<br />
<strong>und</strong> Misshandlung<br />
Alle Familien mit Kindern in belasteten<br />
Lebenssituationen, insbesondere aber<br />
Familien mit Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern<br />
Screening von Lebenslagen<br />
als theorie basierte Risikozuschreibung<br />
Erste Signale, schwache Hinweise<br />
auf misslingende Erziehungsprozesse<br />
Vor oder bei der Entstehung von<br />
Problemen /<br />
Als Einstieg in Hilfeprozesse<br />
Indikatorengestützte Wahrnehmung<br />
von belasteten Lebenslagen von Familien<br />
(z.B. Krankheit, Sucht, Armut)<br />
in Alltags zusammenhängen<br />
Gewährleistung einer niedrigschwelligen<br />
Hilfe-Infrastruktur /<br />
Angebot von alltagsorientierten <strong>Hilfen</strong><br />
Sozialstaatliche Leistungserbringung:<br />
Allgemeine Leistungen der Jugendhilfe<br />
<strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />
Ggf. Rechtsanspruch der Eltern/Kinder<br />
auf <strong>Hilfen</strong> zur Erziehung nach §§ 27<br />
<strong>und</strong> 35a SGB VIII<br />
Alle, die mit Familien <strong>und</strong> Kindern intensiveren<br />
Kontakt haben, z.B.<br />
Jugendamt/ASD<br />
Ehrenamtliche<br />
Freie Träger<br />
Akteure des Ges<strong>und</strong> heitswesens<br />
ARGE<br />
Schulen<br />
u.a.m.<br />
Vertrauen als Handlungsgr<strong>und</strong>lage /<br />
Freiwilligkeit als Gr<strong>und</strong>prinzip<br />
IzKK-Nachrichten 2010-1: <strong>Kinderschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Frühe</strong> <strong>Hilfen</strong><br />
Schutzauftrag bei<br />
Kindeswohlgefährdung<br />
Schutz von Minderjährigen<br />
vor Gefahren für ihr Wohl<br />
(erheblichen Schädigungen) /<br />
Abwehr konkret identifizierbarer<br />
Gefährdungen<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, deren Schutz<br />
vor Gefahren durch die Eltern nicht<br />
sicher gestellt ist<br />
Kontrolle von konkreten gewichtigen<br />
Anhaltspunkten / Ereignisbasierte<br />
Risiko- <strong>und</strong> Gefahrenabschätzung<br />
»Gewichtige Anhaltspunkte« (§ 8a<br />
SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung<br />
Bei Überschreitung der<br />
Gefährdungsschwelle /<br />
Bei Verweigerung von <strong>Hilfen</strong><br />
Indikatorengestützte Identifizierung<br />
<strong>und</strong> Einschätzung von konkreten<br />
Gefährdungen aufgr<strong>und</strong> von<br />
Misshandlung, Vernachlässigung<br />
<strong>und</strong> anderen schädigenden Einflüssen<br />
Gewährleistung von geeigneten<br />
Analyseverfahren bei gewichtigen<br />
Anhaltspunkten für eine Gefährdung /<br />
Sicherung von geeigneten<br />
Interventionsstrukturen (Inobhutnahme,<br />
Vorm<strong>und</strong>schaften) im Gefährdungsfall<br />
Hoheitliche Aufgabe im Rahmen<br />
des »staatlichen Wächteramtes«<br />
Interventionspflicht des Jugendamts<br />
nach §§ 8a, 42 SGB VIII <strong>und</strong><br />
§ 1666 BGB<br />
Zum <strong>Kinderschutz</strong> verpflichtete<br />
Instanzen, z.B.<br />
Jugendamt/ASD<br />
Freie Träger der Jugendhilfe<br />
(im Rahmen von Vereinbarungen)<br />
Familiengerichte<br />
Verfahrenspfleger<br />
Vormünder/Pfleger<br />
Ggf. Gutachter<br />
Kontrolle von Eltern zum Schutz<br />
des Kindes /<br />
Ggf. unfreiwillige Eingriffe <strong>und</strong><br />
Ausübung von Zwang