Herwig Wolfram - Die Germanen.pdf - DIR
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Zeit sah die Forschung die sächsische Ethnogenese im Zeichen<br />
der Alternative, ja der Antithese „freiwilliger Zusammenschluß<br />
oder Eroberung“. Wieder war es Reinhard Wenskus, der eine<br />
derartige Gegenüberstellung als unhistorisch und einer frühmittelalterlichen<br />
Stammesbildung fremd erkannte. Vielmehr<br />
setzte sich eine Minderheit nordalbingischer Zuwanderer im<br />
Raum südlich der Elbe gegenüber einer bodenständigen Mehrheit<br />
durch. <strong>Die</strong> Überlieferung zur sächsischen Stammesbildung<br />
ist zwar dürftig; doch läßt sich neben den Nordleuten<br />
auch die Beteiligung von (Lango-)Barden, Nordschwaben,<br />
Thüringern, vielleicht auch von skandinavischen Haruden sowie<br />
angelsächsischen Rückwanderern erkennen.<br />
Obwohl ihre, nach Britannien abgewanderten Stammesgenossen<br />
das Königtum mitgenommen haben dürften, gelang es<br />
den oligarchisch verfaßten Altsachsen, die ursprünglichen ethnisch-sozialen<br />
Unterschiede in einer äußerst rigiden, rechtlichsozialen<br />
Stammesgliederung zu ordnen und auf verhältnismäßig<br />
lange Dauer, nämlich bis zur karolingischen Eroberung<br />
um 800, zu erhalten. Man braucht nicht darüber zu streiten,<br />
wie sehr die Überlieferung von den drei oder vier Bevölkerungsschichten<br />
die sächsische Verfassungswirklichkeit vereinfachte<br />
und die Unterschiede akzentuierte. Vielmehr kommt es<br />
auf die Bedeutung des Systems an. <strong>Die</strong> drei ersten Stände von<br />
den Edelingen über die Frilinge bis zu den Laeten oder Liten<br />
waren politisch handlungsberechtigt und wehrfähig. Dadurch<br />
unterschied sich die sächsische Verfassung grundsätzlich von<br />
der anderer Stämme, die im allgemeinen keine Beteiligung der<br />
Minderfreien am öffentlichen Leben kannten. Dagegen trennte<br />
die drei sächsischen Gruppen ein Heiratsverbot, das mit der<br />
Todesstrafe belegt war. Außerdem erhielt ein Edeling das<br />
achtfache Wergeld des Liten und immer noch das sechsfache<br />
Wergeld des Freien. <strong>Die</strong> Edelinge stellten also eine klar bevorrechtete<br />
Schicht im sächsischen Stammesverband dar, während<br />
die halbfreien Liten den einfachen Freien sehr nahe kamen.<br />
Bezeichnenderweise galten die so stark ausgeprägten<br />
Stammes- und Standesunterschiede aber nicht in Nordalbingien,<br />
im ursprünglichen Sachsenland nördlich der Elbe.<br />
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