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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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<strong>Schweiz</strong>er Doppelbesteuerungsabkommen gelten <strong>für</strong> (natürliche<br />

und juristische) Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>in</strong> beiden Vertrags<br />

staaten e<strong>in</strong>en Wohnsitz haben. Wie schon <strong>in</strong> Abschnitt<br />

10.3.5 erwähnt, erfüllen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige Steuerpflichtige,<br />

die die Pauschalbesteuerung beantragen, generell auch die<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> Steuererleichterungen nach dem Steuerabkommen.<br />

E<strong>in</strong>ige Abkommen enthalten jedoch beson<strong>der</strong>e<br />

Auflagen, die zu erfüllen s<strong>in</strong>d, um <strong>in</strong> den Genuss <strong>der</strong> Vorteile des<br />

angewandten Abkommens kommen zu können.<br />

Neben den Steuerabkommen <strong>für</strong> direkte E<strong>in</strong>kommenssteuern<br />

hat die <strong>Schweiz</strong> auch mehrere Steuerabkommen im Bereich<br />

Erbschafts- und Nachlasssteuer geschlossen. Verhandlungen<br />

über e<strong>in</strong> Doppelbesteuerungsabkommen im H<strong>in</strong>blick auf Schenkungssteuer<br />

hat es bislang nicht gegeben. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es<br />

e<strong>in</strong>ige Son<strong>der</strong>abkommen <strong>in</strong> Bezug auf Grenzgänger, die Besteuerung<br />

von <strong>in</strong>ternationalen Luftverkehrs- und Transportleistungen,<br />

und die Steuersituation von <strong>in</strong>ternationalen Organisationen und<br />

<strong>der</strong>en Beschäftigten.<br />

Ihr Kontakt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

PricewaterhouseCoopers AG<br />

Bianca Patkòs, Tax Senior Manager<br />

German Tax Desk<br />

Birchstrasse 160<br />

CH-8050 Zürich<br />

Telefon: +41 58 792 42 21<br />

E-Mail: German-Desk@ch.pwc.com<br />

Eidgenössisches F<strong>in</strong>anzdepartement EFD<br />

www.efd.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

10.8 Verrechnungspreisvorschriften.<br />

Gemäss schweizerischem Steuerrecht müssen Transaktionen<br />

zwischen Konzerngesellschaften zu marktüblichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

erfolgen (Fremdvergleichspr<strong>in</strong>zip). Die <strong>Schweiz</strong> verfügt nicht über<br />

e<strong>in</strong>e separate Verrechnungspreisgesetzgebung und plant auch<br />

nicht, dass e<strong>in</strong>e solche <strong>in</strong> absehbarer Zeit <strong>in</strong> Kraft tritt. Stattdessen<br />

folgen die <strong>Schweiz</strong>er Steuerbehörden den Verrechnungspreisrichtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>der</strong> OECD, um zu ermitteln, ob e<strong>in</strong>e Transaktion<br />

zwischen verbundenen Parteien zu marktüblichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

erfolgt ist. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> müssen ke<strong>in</strong>e spezifischen Dokumentationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>für</strong> Verrechnungspreiszwecke beachtet<br />

werden. E<strong>in</strong> Unternehmen, das geschäftlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> tätig<br />

ist, sollte jedoch stets die entsprechenden Unterlagen bereithalten,<br />

mit denen sich die Durchführung von Transaktionen mit<br />

verbundenen Parteien zu objektiven marktüblichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

belegen lässt.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

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