06.11.2013 Aufrufe

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.<br />

Die <strong>Schweiz</strong> verdankt ihren Wohlstand nicht zuletzt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ung<br />

ausländischer Arbeitskräfte. Diese bereichern das<br />

Land nicht nur wirtschaftlich, son<strong>der</strong>n auch kulturell. Dank<br />

<strong>der</strong> Personenfreizügigkeit zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>der</strong> EU<br />

können sich EU/EFTA-Bürger<strong>in</strong>nen und -Bürger heute unkompliziert<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten. Auf dem Arbeitsmarkt s<strong>in</strong>d<br />

sie den e<strong>in</strong>heimischen Arbeitskräften gleichgestellt. Für Personen<br />

aus Drittstaaten, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben und arbeiten<br />

möchten, gelten bestimmte Voraussetzungen.<br />

FAQ E<strong>in</strong>reise und Aufenthalt <strong>Schweiz</strong><br />

www.bfm.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Suchbegriff: FAQ E<strong>in</strong>reise<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

6.1 E<strong>in</strong>reise und Visa.<br />

Für die E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> reicht meistens e<strong>in</strong> gültiges und<br />

von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anerkanntes Reisedokument. Für Aufenthalte bis<br />

drei Monate benötigen nur Angehörige bestimmter Staaten e<strong>in</strong><br />

Visum <strong>für</strong> die E<strong>in</strong>reise. Für längere Aufenthalte wird meistens e<strong>in</strong><br />

Visum benötigt. Das Bundesamt <strong>für</strong> Migration publiziert auf se<strong>in</strong>er<br />

Homepage die aktuellen Bestimmungen.<br />

Ausweis, Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit<br />

www.bfm.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Suchbegriff: VII. Visa<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

schweizerischen Auslandvertretung zu stellen. Diese darf das<br />

Visum nur ausstellen, wenn die zuständige Inlandbehörde (Bund<br />

o<strong>der</strong> Kanton) die Ermächtigung zur Visumerteilung gegeben hat.<br />

Die Art des Visums und die verlangten Unterlagen richten sich<br />

nach dem Aufenthaltszweck. Als Voraussetzung <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Visum<br />

müssen genügend Mittel vorhanden se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> auf legale Weise<br />

beschafft werden können, um den Lebensunterhalt während <strong>der</strong><br />

Durchreise o<strong>der</strong> des Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu bestreiten.<br />

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung<br />

e<strong>in</strong>es Visums von <strong>der</strong> Vorlage e<strong>in</strong>er Verpflichtungserklärung<br />

abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über<br />

genügende f<strong>in</strong>anzielle Mittel verfügt o<strong>der</strong> darüber Zweifel bestehen.<br />

Unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e Verpflichtungserklärung vorliegt,<br />

verlangen die zuständigen Behörden den Abschluss e<strong>in</strong>er<br />

Reiseversicherung. Die M<strong>in</strong>destdeckung <strong>der</strong> Versicherung muss<br />

umgerechnet 30’000 Euro betragen.<br />

<strong>Schweiz</strong>er Vertretungen im Ausland<br />

6.1.1 Visumvorschriften<br />

Auslän<strong>der</strong>, die <strong>der</strong> Visumpflicht unterstellt s<strong>in</strong>d, haben ihr E<strong>in</strong>reisegesuch<br />

grundsätzlich bei <strong>der</strong> <strong>für</strong> ihren Wohnort zuständigen<br />

www.eda.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

L<strong>in</strong>k: Vertretungen<br />

48 <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!