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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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<strong>Schweiz</strong>erischer Verband <strong>für</strong> Weiterbildung<br />

ungerechtfertigt hält, hat 30 Tage Zeit, um sich schriftlich bei <strong>der</strong><br />

Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren.<br />

www.alice.ch<br />

Sprachen: dt., franz., it.<br />

13.3 Wohnungsmiete.<br />

Wer sich <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong>teressiert, meldet sich beim Inseren<br />

ten (oft e<strong>in</strong>e professionelle Liegenschaftsverwaltung) und<br />

vere<strong>in</strong>bart e<strong>in</strong>en Besichtigungsterm<strong>in</strong>. Entspricht die Wohnung<br />

den Erwartungen, füllt man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> Anmeldeformular aus.<br />

Anzugeben s<strong>in</strong>d dort z.B. Alter, Zivilstand, Beruf, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Aufenthaltsstatus,<br />

Arbeitgeber, Lohn, Haustiere. Um nachzuweisen,<br />

dass jemand den Mietz<strong>in</strong>s zahlen kann, ist oft e<strong>in</strong> Auszug aus<br />

dem Betreibungsregister notwendig. Dieses Dokument ist beim<br />

Betreibungsamt des Wohnortes erhältlich.<br />

13.3.1 Kaution und Mietvertrag<br />

Mieter müssen oft e<strong>in</strong>en bestimmten Betrag im Voraus bezahlen<br />

– e<strong>in</strong> so genanntes Depot (o<strong>der</strong> Kaution). Es beträgt max. drei<br />

Monatsmieten und wird auf e<strong>in</strong> spezielles Bankkonto (e<strong>in</strong> Mietkautionskonto)<br />

auf den Namen des Mieters h<strong>in</strong>terlegt. Das Depot<br />

dient dem Vermieter als Sicherheit. Nach dem Auszug erhält <strong>der</strong><br />

Mieter das Depot samt Z<strong>in</strong>sen zurück.<br />

Der Mieter hat das Recht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e saubere und gut benutzbare<br />

Wohnung zu ziehen. Bevor neue Mieter e<strong>in</strong>ziehen, f<strong>in</strong>det die Wohnungsübergabe<br />

statt. Vermieter und Mieter prüfen geme<strong>in</strong>sam<br />

den Zustand <strong>der</strong> Wohnung und halten allfällige Mängel schriftlich<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Protokoll fest.<br />

In <strong>der</strong> Regel bezahlt <strong>der</strong> Mieter den Mietz<strong>in</strong>s jeden Monat im<br />

Voraus <strong>für</strong> den nächsten Monat. Meist zahlt er zusätzlich Nebenkosten,<br />

z.B. <strong>für</strong> Heizung, Warmwasser o<strong>der</strong> Kabelfernsehen. Für<br />

den Strom, <strong>der</strong> privat <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnung verbraucht wird, stellt das<br />

Elektrizitätswerk monatlich e<strong>in</strong>e Rechnung. Da es <strong>für</strong> Telefon- und<br />

Internetanschlüsse (manchmal auch Kabelfernsehen) verschiedene<br />

Anbieter gibt, schliesst <strong>der</strong> Mieter da<strong>für</strong> separate Verträge ab<br />

und bezahlt den Anbieter direkt.<br />

Der Mietvertrag kann vom Mieter und vom Vermieter gekündigt<br />

werden. Welche Term<strong>in</strong>e und Fristen e<strong>in</strong>zuhalten s<strong>in</strong>d, steht im<br />

Vertrag. Wenn <strong>der</strong> Mieter kündigt, muss er das schriftlich, am<br />

besten per E<strong>in</strong>schreiben, machen. Ehepartner s<strong>in</strong>d gleichberechtigt.<br />

Das bedeutet, dass die Kündigung nur gültig ist, wenn beide<br />

Ehepartner unterschrieben haben. Beim Auszug gibt <strong>der</strong> Mieter<br />

die Wohnung sauber gere<strong>in</strong>igt ab. Vermieter und Mieter prüfen<br />

geme<strong>in</strong>sam den Zustand <strong>der</strong> Wohnung und halten allfällige Mängel<br />

schriftlich im Protokoll fest. Geme<strong>in</strong>sam wird die Entscheidung<br />

getroffen, wer allenfalls Reparaturen bezahlt.<br />

13.3.2 Hausordnung und Verwaltung<br />

In den meisten Fällen s<strong>in</strong>d professionelle Liegenschaftsverwaltungen<br />

<strong>für</strong> die Verwaltung zuständig. Beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> grösseren Häusern<br />

ist auch <strong>der</strong> Hauswart <strong>für</strong> Fragen von Mietern, <strong>für</strong> kle<strong>in</strong>ere<br />

Reparaturen, aber auch <strong>für</strong> die Sicherheit und den Unterhalt da.<br />

Bei Problemen helfen ausserdem die regionalen Mieterverbände<br />

weiter.<br />

Wissenswertes <strong>für</strong> Mieter<br />

www.bwo.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Suchbegriff: Infoblatt Wohnen<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it., port.<br />

Mieterverbände<br />

Deutschschweiz: www.mieterverband.ch<br />

Sprache: dt.<br />

Romandie: www.asloca.ch<br />

Sprache: franz.<br />

Tess<strong>in</strong>: www.asi-<strong>in</strong>foalloggio.ch<br />

Sprache: it.<br />

Will <strong>der</strong> Vermieter den Mietz<strong>in</strong>s erhöhen (z.B. nach e<strong>in</strong>em Umbau<br />

o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Referenzz<strong>in</strong>ssatz steigt), muss er das mit e<strong>in</strong>em<br />

offiziellen Formular machen. Wer e<strong>in</strong>e Mietz<strong>in</strong>serhöhung <strong>für</strong><br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

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