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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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Bundesamt <strong>für</strong> Migration (BFM), Aufenthalt<br />

www.bfm.adm<strong>in</strong>.ch<br />

L<strong>in</strong>k: Themen/Aufenthalt<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

6.3.2 Längere Aufenthalte<br />

Aufenthalte von mehr als drei Monaten s<strong>in</strong>d auch <strong>für</strong> Nichterwerbstätige<br />

(Rentner, Studierende, Stellensuchende und an<strong>der</strong>e)<br />

bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird von den kantonalen<br />

Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts-<br />

(weniger als e<strong>in</strong> Jahr), Aufenthalts- (befristet) und<br />

Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung (unbefristet).<br />

6.2.2 Familiennachzug<br />

Wer e<strong>in</strong>e Jahresaufenthaltsbewilligung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kurzzeitbewilligung<br />

besitzt, kann mit Gesuch um Familiennachzug se<strong>in</strong>e Familie<br />

mitbr<strong>in</strong>gen, die Bewilligung zum Arbeiten wird dem Ehepartner<br />

und den Familienangehörigen <strong>in</strong> absteigen<strong>der</strong> L<strong>in</strong>ie erteilt. Ehepartner<br />

haben auch dann Anrecht auf die Erteilung <strong>der</strong> Arbeitsbewilligung,<br />

wenn die Wohnsitze bei<strong>der</strong> Ehepartner nicht identisch<br />

s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Ehepartner kann se<strong>in</strong>en Wohnsitz auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en<br />

Kanton haben.<br />

6.3 Aufenthalt ohne<br />

Erwerbstätigkeit.<br />

6.3.1 Aufenthalte bis drei Monate<br />

Die <strong>Schweiz</strong> ist seit dem 12. Dezember 2008 e<strong>in</strong> assoziiertes Mitglied<br />

des Schengen-Abkommens und somit e<strong>in</strong> Teil des Schengenraums.<br />

Für die E<strong>in</strong>reise und e<strong>in</strong>en nicht bewilligungspflichtigen<br />

Aufenthalt von bis zu drei Monaten gelten daher die Bestimmungen<br />

des Schengen-Abkommens.<br />

Grundsätzlich ist somit e<strong>in</strong> Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ohne Erwerbstätigkeit<br />

(z.B. Besuch, Tourismus) bis zu drei Monate ohne<br />

auslän<strong>der</strong>rechtliche Bewilligung erlaubt. Für Staatsangehörige<br />

bestimmter Län<strong>der</strong> ist jedoch e<strong>in</strong> Visum notwendig. Auslän<strong>der</strong><br />

können sich höchstens drei Monate <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten,<br />

von <strong>der</strong> ersten E<strong>in</strong>reise an gerechnet, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten.<br />

Visumpflichtige Personen haben die im Visum e<strong>in</strong>getragene<br />

Aufenthaltsdauer zu beachten.<br />

Zur E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> benötigen Auslän<strong>der</strong><strong>in</strong>nen und Auslän<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong> gültiges und von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anerkanntes Reisedokument.<br />

Für visumpflichtige Personen stellt die <strong>Schweiz</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Aufenthalt von bis zu drei Monaten Schengen-Visa aus, welche <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Regel <strong>für</strong> den ganzen Schengenraum gültig s<strong>in</strong>d.<br />

Angehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten müssen den Antrag <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung (gleichzeitig mit dem Visumantrag) vor<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen schweizerischen<br />

Vertretung e<strong>in</strong>reichen. Je nach Aufenthaltszweck (Studierende,<br />

Rent ner, mediz<strong>in</strong>ische Zwecke usw.) werden unterschiedliche<br />

Unterlagen verlangt. S<strong>in</strong>d die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Aufenthalt<br />

erfüllt, so wird entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis<br />

L) <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Aufenthaltsdauer von weniger als e<strong>in</strong>em Jahr erteilt<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), gültig <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Jahr,<br />

wenn <strong>der</strong> Aufenthalt länger als e<strong>in</strong> Jahr dauert. Nach <strong>der</strong> E<strong>in</strong>reise<br />

muss man sich bei <strong>der</strong> zuständigen Wohngeme<strong>in</strong>de anmelden.<br />

Nichterwerbstätigen, die Angehörige von EU/EFTA-Mitgliedstaaten<br />

s<strong>in</strong>d, gewährt die <strong>Schweiz</strong> im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens<br />

e<strong>in</strong> Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltsbewilligung muss<br />

nach <strong>der</strong> Ankunft auf <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>de bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />

beantragt werden und wird bewilligt, wenn die folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Nichterwerbstätigen müssen über genügend f<strong>in</strong>anzielle<br />

Mittel verfügen, damit sie nicht <strong>für</strong>sorgeabhängig werden und<br />

dem Aufnahmestaat nicht zur Last fallen<br />

• Sie müssen über e<strong>in</strong>en Krankenversicherungsschutz verfügen,<br />

<strong>der</strong> alle Risiken (auch Unfall) abdeckt<br />

Die Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA ist fünf Jahre <strong>für</strong> die ganze<br />

<strong>Schweiz</strong> gültig und wird von den zuständigen Behörden automatisch<br />

verlängert, wenn die oben genannten Voraussetzungen<br />

weiterh<strong>in</strong> erfüllt s<strong>in</strong>d. Nichterwerbstätige haben auch das Recht,<br />

ihre Familienangehörigen nachzuziehen, wenn sie über genügend<br />

f<strong>in</strong>anzielle Mittel <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Unterhalt verfügen.<br />

Adressen kantonale Migrationsbehörden<br />

www.bfm.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprache: dt.<br />

52 <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010

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