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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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3.1 Internationaler Güter- und<br />

Dienstleistungsaustausch.<br />

Die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft zeichnet sich durch e<strong>in</strong>e grosse <strong>in</strong>ternationale<br />

Verflechtung aus: Je<strong>der</strong> zweite Franken wird im Ausland<br />

erwirtschaftet. Dies ist nur aufgrund des sehr gut funktionierenden<br />

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs<br />

möglich.<br />

3.1.1 Freihandelsabkommen, WTO und Abbau von<br />

Handelsbeschränkungen<br />

Die <strong>Schweiz</strong> verfügt – neben <strong>der</strong> EFTA-Konvention und dem<br />

Freihandelsabkommen mit <strong>der</strong> Europäischen Union (EU) – gegenwärtig<br />

über e<strong>in</strong> Netz von 20 Freihandelsabkommen mit Län<strong>der</strong>n<br />

ausserhalb <strong>der</strong> EU und ist zudem Mitglied <strong>der</strong> WTO. Sie wendet<br />

im Handel gegenüber allen WTO-Mitgliedstaaten die Meistbegünstigungsklausel<br />

an und setzt sich generell <strong>für</strong> den weltweiten<br />

Abbau von Handelsbeschränkungen e<strong>in</strong>.<br />

Weiter hat sich die <strong>Schweiz</strong> mit dem WTO-Beitritt verpflichtet,<br />

die meisten nichttarifären Handelshemmnisse <strong>in</strong> Zoll ge bühren<br />

umzuwandeln. E<strong>in</strong>heimische Produkte werden, von wenigen Ausnahmen<br />

(vor allem Landwirtschaftsprodukten) abgesehen, nicht<br />

gegen die <strong>in</strong>ternationale Konkurrenz geschützt. E<strong>in</strong> eigentliches<br />

Anti-Dump<strong>in</strong>g-Gesetz existiert nicht. Für verarbeitete Produkte<br />

gibt es grundsätzlich ke<strong>in</strong>e mengenmässigen Beschränkungen<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhr. Auf den europäischen Märkten geniessen dank <strong>der</strong><br />

Freihandelsabkommen mit <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> EFTA <strong>der</strong> Import und<br />

Export von Industriegütern grundsätzlich volle Zoll- und Kont<strong>in</strong>gentsfreiheit.<br />

Im Gegensatz zu den meisten Län<strong>der</strong>n gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong><br />

Verzollungssystem nach Gewicht. Dieser so genannte spezifische<br />

Zoll belastet Produkte aus Län<strong>der</strong>n, die nicht <strong>der</strong> EU o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

EFTA angehören, somit auf Gewichtbasis. Deshalb s<strong>in</strong>d die Zölle<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ger<strong>in</strong>ger als im Ausland. Begünstigt<br />

wird so die E<strong>in</strong>fuhr von technisch hochwertigen Bestandteilen, die<br />

e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges Gewicht, aber e<strong>in</strong>en hohen Wert aufweisen.<br />

Wie an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> auch erhebt die <strong>Schweiz</strong> an <strong>der</strong> Grenze<br />

Steuern und Abgaben wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe<br />

(LSVA), die Tabaksteuer o<strong>der</strong> die CO 2<br />

-Abgabe. Die<br />

Mehrwertsteuer ist mit dem Normalsteuersatz von 7,6 % weitaus<br />

ger<strong>in</strong>ger als im angrenzenden Ausland (Deutschland: 19 %,<br />

Frankreich: 19,6 %, Österreich: 20 %, Italien: 20 %).<br />

Waren, die nur vorübergehend <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> verbleiben und<br />

zwischengelagert werden sollen, können <strong>in</strong> Zolllagern unverzollt<br />

und unversteuert gelagert werden. Von <strong>der</strong> Grenze bis <strong>in</strong>s Zolllager<br />

ist die Ware somit im Transit. Der spätere Warenexport unterliegt<br />

nachfolgend dem Zolltarif des E<strong>in</strong>fuhrlandes. E<strong>in</strong>e eigentliche Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Ware darf dabei nicht erfolgen. An<strong>der</strong>nfalls wird e<strong>in</strong>e<br />

Verzollung im normalen Rahmen fällig. Zollfreilager haben öffentlichen<br />

Charakter. Sie werden durch private Lagerhausge sell schaften<br />

betrieben und stehen allen Interessenten offen. Zoll freilager gibt es<br />

an allen wichtigen Verkehrsachsen, grossen Güterbahnhöfen und<br />

Flughäfen sowie <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Grenzzonen. Offene Zolllager<br />

(OZL) dagegen dienen <strong>der</strong> Lagerung unverzollter Güter <strong>in</strong> firmeneigenen<br />

Räumen, aber von Inlandwaren getrennt. Sie werden meist<br />

von Speditionsfirmen betrieben und gew<strong>in</strong>nen zunehmend an<br />

Bedeutung. Inzwischen gibt es über 150 OZL.<br />

Zoll- und Kont<strong>in</strong>gentsfreiheit bedeutet nicht, dass ke<strong>in</strong>e Verzollung<br />

zu erfolgen hat. Diese ist <strong>in</strong>dessen ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis. Sie erfolgt<br />

dank PC und Internet weitestgehend automatisiert über die IT-<br />

Anwendungen e-dec Import und NCTS Ausfuhr.<br />

3.1.2 Zollwesen<br />

Die <strong>Schweiz</strong> ist seit Ende 2008 zwar Mitglied des Schengen-<br />

Raums, jedoch nicht Teil <strong>der</strong> europäischen Zollunion. Aufgrund<br />

dieser Tatsache bleibt die Zollkontrolle wie bis anh<strong>in</strong> bestehen.<br />

Wichtigstes Dokument bei <strong>der</strong> Verzollung ist die Zolldeklaration,<br />

<strong>der</strong> die Rechnung samt Gewichtsangabe sowie die Ursprungsbestätigung<br />

des Exporteurs beizulegen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Ursprungszeugnis<br />

ist dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn man <strong>in</strong> den Genuss von Präferenzzöllen<br />

gelangen möchte o<strong>der</strong> wenn die Ware wie<strong>der</strong> exportiert<br />

werden soll.<br />

Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und zur<br />

eigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei. Anlässlich <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>fuhr ist das ausgefüllte amtliche Antragsformular dem E<strong>in</strong>reisezollamt<br />

vorzulegen. Es ist zu beachten, dass die Abfertigung des<br />

Umzugsgutes während <strong>der</strong> Öffnungszeiten <strong>der</strong> Zollämter erfolgen<br />

muss.<br />

Die <strong>Schweiz</strong>er Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb.<br />

Sie orientiert Kunden über vere<strong>in</strong>fachte Verfahrensabläufe<br />

und Regelungen, berät <strong>in</strong> Praxisfragen zu Ursprungsnachweis,<br />

Veredlungsverkehr o<strong>der</strong> Mehrwertsteuer bei E<strong>in</strong>fuhr.<br />

28 <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010

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