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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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3.5.2 Umwelt<br />

Die Umweltgesetzgebung entspricht weitgehend den <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU<br />

geltenden Regeln. Das Umweltrecht und die daraus resultierenden<br />

Schutzmassnahmen basieren auf dem Grundsatz <strong>der</strong> Kooperation.<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Wirtschaft werden Lösungen<br />

entwickelt, die sowohl <strong>der</strong> Wirtschaft als auch <strong>der</strong> Natur dienen.<br />

Die getroffenen Massnahmen gelten <strong>in</strong>ternational als vorbildlich.<br />

Bei <strong>der</strong> Errichtung und dem Betrieb von <strong>in</strong>dustriellen und gewerblichen<br />

Anlagen ist verschiedenen Erlassen auf Bundes- und<br />

Kantonsebene Rechnung zu tragen. Landesweit von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung s<strong>in</strong>d die Bundesgesetze über den Gewässerschutz,<br />

Umweltschutz und Natur- und Heimatschutz. Das Bundesgesetz<br />

über den Umweltschutz regelt die Bereiche Luftverschmutzung,<br />

Lärm, Erschütterungen, Abfälle, umweltgefährdende Stoffe und<br />

Belastung des Bodens. Es stellt auf das Vorsorge- und das<br />

Verursacherpr<strong>in</strong>zip ab: Umweltbelastungen sollen so ger<strong>in</strong>g wie<br />

möglich gehalten, die Kosten <strong>für</strong> ihre Vermeidung den Verursachern<br />

auferlegt werden. Emissionen werden durch Grenzwerte,<br />

Bau- und Ausrüstungs-, Verkehrs- und Betriebsvorschriften<br />

begrenzt. Die dabei anzuwendende Technik ist nicht vorgeschrieben.<br />

Sanierungsfristen ermöglichen es den Unternehmen, den<br />

geeigneten Investitionszeitpunkt im gegebenen Rahmen selber zu<br />

bestimmen.<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Umwelt<br />

www.bafu.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

Panorama des Umweltrechts<br />

www.bafu.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Suchbegriff: Panorama des Umweltrechts<br />

Sprachen: dt., franz., it.<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) kommen bei Vorhaben zur<br />

Anwendung, mit denen Anlagen geplant, errichtet o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t<br />

werden, welche die Umwelt erheblich belasten können. Sie s<strong>in</strong>d<br />

Instrumente <strong>der</strong> Umweltvorsorge, die aber nur bei konkreten<br />

Vorhaben und <strong>in</strong> <strong>der</strong>en ordentlichen bau- und planungsrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahren zum E<strong>in</strong>satz kommen. Die UVP-pflichtigen<br />

Anlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Rechtsgrundlagen abschliessend aufgeführt;<br />

neben Verkehrs- und Energieanlagen gehören dazu auch beson<strong>der</strong>s<br />

umweltbelastende Industrieanlagen.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

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