06.11.2013 Aufrufe

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Forschung, Land- und Luftverkehr. E<strong>in</strong> zweites Paket von weiterführenden<br />

Abkommen, die so genannten «Bilateralen II» von 2004,<br />

br<strong>in</strong>gen zusätzliche wirtschaftliche Vorteile sowie e<strong>in</strong>e grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong> weiteren politischen Bereichen. Die<br />

folgenden Abschnitte gehen auf die wichtigsten Abkommen und<br />

ihre Bedeutung e<strong>in</strong>.<br />

Europa-Seite des Bundes<br />

www.europa.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

4.2.1 Personenfreizügigkeit<br />

Dank dem freien Personenverkehr können EU/EFTA-Bürger e<strong>in</strong>facher<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben und arbeiten. Arbeitnehmer, Selbständige<br />

und Personen ohne Erwerbstätigkeit, die über ausreichende<br />

f<strong>in</strong>anzielle Mittel verfügen, haben Anrecht auf e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung<br />

(L o<strong>der</strong> B) und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vielen Bereichen Inlän<strong>der</strong>n<br />

gleich gestellt. Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger (von e<strong>in</strong>em ausländischen<br />

Arbeitgeber entsendete Arbeiter o<strong>der</strong> Selbständige) können <strong>für</strong> bis<br />

zu 90 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Land tätig se<strong>in</strong>. Die<br />

Bevorzugung e<strong>in</strong>heimischer Arbeitnehmer, Kontrollen <strong>der</strong> Lohnund<br />

an<strong>der</strong>en Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen sowie Kont<strong>in</strong>gente s<strong>in</strong>d bei<br />

den bisherigen 15 EU-Län<strong>der</strong>n sowie Malta und Zypern (EU-17)<br />

bereits weggefallen. Die Personenfreizügigkeit gilt natürlich auch<br />

umgekehrt: <strong>Schweiz</strong>er können sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU frei nie<strong>der</strong>lassen und<br />

arbeiten.<br />

Übergangsregeln soll die Zuwan<strong>der</strong>ung kontrolliert und begrenzt<br />

werden, und es gelten die flankierenden Massnahmen gegen<br />

Lohn- und Sozialdump<strong>in</strong>g.<br />

4.2.2 Schengen-Abkommen<br />

Mit dem Schengen-Abkommen hat die <strong>Schweiz</strong> Anschluss an<br />

Instrumente <strong>der</strong> EU-Sicherheitszusammenarbeit erhalten. Das<br />

Abkommen hebt die systematischen Personenkontrollen an den<br />

Grenzen zwischen Schengen-Staaten auf, verstärkt aber gleichzeitig<br />

die Zusammenarbeit von Justiz und Polizei. Das Schengen-<br />

Visum wird auch <strong>für</strong> die <strong>Schweiz</strong> gültig. Visumpflichtige Touristen<br />

z.B. aus Indien, Ch<strong>in</strong>a o<strong>der</strong> Russland brauchen auf Europareisen<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Abstecher <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> ke<strong>in</strong> zusätzliches <strong>Schweiz</strong>er<br />

Visum mehr, was die Attraktivität des Tourismusstandortes<br />

<strong>Schweiz</strong> stärkt.<br />

4.2.3 Abbau technischer Handelshemmnisse<br />

Für die meisten Industrieerzeugnisse werden Konformitätsbewertungen<br />

wie die Prüfung, Zertifizierung und Produktzulassung<br />

gegenseitig anerkannt. Nachzertifizierungen bei <strong>der</strong> Ausfuhr <strong>in</strong> die<br />

EU s<strong>in</strong>d nicht mehr nötig. Produktprüfungen durch die von <strong>der</strong><br />

EU anerkannten <strong>Schweiz</strong>er Prüfstellen genügen. E<strong>in</strong>e doppelte<br />

Prüfung nach den schweizerischen Anfor<strong>der</strong>ungen und nach denen<br />

<strong>der</strong> EU fällt damit weg. Auch da, wo sich EU- und <strong>Schweiz</strong>er<br />

Vorschriften unterscheiden und weiterh<strong>in</strong> zwei Konformitätsnachweise<br />

nötig s<strong>in</strong>d, können beide von <strong>der</strong> schweizerischen Bewertungsstelle<br />

vorgenommen werden. Dies erleichtert adm<strong>in</strong>istrative<br />

Abläufe, wirkt kostensenkend und stärkt die Wettbewerbsposition<br />

<strong>der</strong> Export<strong>in</strong>dustrie.<br />

Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige<br />

Anerkennung von Berufsdiplomen <strong>in</strong> reglementierten Berufen und<br />

durch die Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Sozialversicherung. Die <strong>Schweiz</strong>er<br />

Wirtschaft kann leichter Arbeitskräfte im EU-Raum rekrutieren und<br />

dort Ausbildungsmöglichkeiten nutzen. Das steigert die Effizienz<br />

des Arbeitsmarktes und för<strong>der</strong>t die Verfügbarkeit hoch qualifizierter<br />

Arbeitskräfte.<br />

Die Freizügigkeit gilt auch <strong>für</strong> die neuen Mitgliedlän<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU.<br />

Jedoch s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> die acht 2004 beigetretenen osteuropäischen<br />

Staaten (EU-8) Zuwan<strong>der</strong>ungsbeschränkungen bis längstens<br />

30. April 2011 festgelegt. Für die 2007 beigetretenen Staaten<br />

Bulgarien und Rumänien wurden Zuwan<strong>der</strong>ungsbeschränkungen<br />

während sieben Jahren ab Inkrafttreten am 1. Juni 2009 festgelegt.<br />

Anschliessend gilt <strong>für</strong> diese beiden Staaten während weiteren<br />

drei Jahren e<strong>in</strong>e spezielle Schutzklausel. Durch angemessene<br />

4.2.4 Forschung<br />

<strong>Schweiz</strong>er Forschungs<strong>in</strong>stitute, Universitäten, Unternehmen<br />

und E<strong>in</strong>zelpersonen können <strong>in</strong> vollem Umfang an allen Aktionen<br />

und Programmen <strong>der</strong> EU-Rahmenprogramme teilnehmen. Die<br />

gleichberechtigte Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Forschung an den<br />

Forschungsrahmenprogrammen (FRP) <strong>der</strong> EU br<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzen.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> 7. FRP geför<strong>der</strong>ten Forschungsbereiche umfassen<br />

u.a. Informations- und Kommunikationstechnologien, Gesundheit,<br />

Energie, Nanotechnologie und Umwelt. Neu wird auch<br />

die Grundlagenforschung auf europäischer Ebene unterstützt.<br />

Interessant ist die Beteiligung namentlich auch <strong>für</strong> die Privatwirtschaft.<br />

<strong>Schweiz</strong>er Forscher können eigene Projekte umsetzen<br />

und leiten. <strong>Schweiz</strong>er KMU mit ihrer Erfahrung <strong>in</strong> <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />

Zusammenarbeit erhalten dadurch leichter Zugang<br />

zu Erkenntnissen, die sie am Markt verwerten können.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!