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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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formitätsbewertung auch <strong>für</strong> das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen des betreffenden<br />

Produktes <strong>in</strong> <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragspartei. Das wirtschaftspolitisch<br />

bedeutungsvollste MRA ist dasjenige mit <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union (Stichwort CE-Kennzeichnung [Conformité Européenne]).<br />

Die schweizerischen Produkthaftpflicht-Vorschriften entsprechen<br />

weitgehend den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union geltenden Regeln: Der<br />

Hersteller haftet unabhängig von se<strong>in</strong>em Verschulden <strong>für</strong> Schäden,<br />

die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

gilt diese Haftpflicht <strong>für</strong> alle Produkte, die ab 1994 <strong>in</strong> Verkehr<br />

gebracht wurden. Durch Verordnung wurden die Sicherheits- und<br />

Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>für</strong> technische Geräte festgelegt. Die<br />

<strong>Schweiz</strong> hat im Bereich <strong>der</strong> technischen Normen weitgehend die<br />

Regelungen <strong>der</strong> Europäischen Union übernommen, sodass <strong>für</strong><br />

den Export <strong>in</strong> die EU <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong>e entscheidenden<br />

Marktbarrieren mehr existieren.<br />

Die folgenden Abschnitte gehen auf Vorschriften e<strong>in</strong>iger wichtiger<br />

Produktkategorien e<strong>in</strong>. Im E<strong>in</strong>zelfall s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> grossen<br />

Zahl an Gesetzen und Verordnungen detaillierte Abklärungen<br />

unerlässlich.<br />

<strong>Schweiz</strong>erische Normen-Vere<strong>in</strong>igung<br />

www.snv.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz.<br />

3.4.1 Lebensmittel<br />

Die Lebensmittelverordnung (LMV) <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> enthält strenge<br />

Deklarationsvorschriften. Sämtliche Zutaten müssen mit ihrer<br />

Bezeichnung <strong>in</strong> mengenmässig absteigen<strong>der</strong> Reihenfolge auf<br />

den Packungen o<strong>der</strong> Etiketten <strong>der</strong> vorverpackten Lebensmittel<br />

angegeben werden. Nahrungsmittel, welche nicht auf <strong>der</strong> Liste<br />

des Bundes aufgeführt s<strong>in</strong>d, bedürfen <strong>der</strong> Bewilligung durch das<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Gesundheit (BAG). Produkte, bei denen e<strong>in</strong>e Zutat<br />

mehr als 1 % gentechnisch verän<strong>der</strong>te Organismen enthält, s<strong>in</strong>d<br />

bewilligungspflichtig. Ke<strong>in</strong> Nahrungsmittel, das als Lebensmittel<br />

o<strong>der</strong> Speziallebensmittel im Handel ist, darf sich mit e<strong>in</strong>er Heilanpreisung<br />

auszeichnen. Produkte mit e<strong>in</strong>er Heilanpreisung s<strong>in</strong>d<br />

Arzneimittel und benötigen e<strong>in</strong>e Zulassung durch die Swissmedic<br />

(siehe Kapitel 3.4.2).<br />

Mutual Recognition Agreements (MRA)<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Gesundheit (BAG)<br />

www.seco.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprachen: dt., franz.<br />

www.bag.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

Bewilligungen<br />

Zulässige Lebensmittel<br />

www.e-service.adm<strong>in</strong>.ch/bewilligungen<br />

Sprachen: dt., franz.<br />

www.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Suchbegriff: Gesetzgebung Lebensmittel<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

Anerkannte Prüfstellen <strong>Schweiz</strong>, EU<br />

www.seco.adm<strong>in</strong>.ch<br />

Suchbegriff: akkreditierte Stellen SAS<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

3.4.2 Pharmazeutische Produkte<br />

Die Herstellung und <strong>der</strong> Vertrieb von Arzneimitteln s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> bewilligungspflichtig. Die Registrierung e<strong>in</strong>es neuen<br />

pharmazeutischen Produktes beim <strong>Schweiz</strong>erischen Heilmittel<strong>in</strong>stitut<br />

Swissmedic dauert durchschnittlich sechs Monate, womit<br />

das schweizerische Registrierungsverfahren weltweit zu den<br />

schnellsten gehört. E<strong>in</strong>e normale Prüfung e<strong>in</strong>es Zulassungsgesuches<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong> Humanarzneimittel kostet maximal 25’000 CHF<br />

(60’000 CHF im beschleunigten Verfahren).<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

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