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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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10. Überblick über das <strong>Schweiz</strong>er Steuersystem.<br />

Im <strong>Schweiz</strong>er Steuersystem spiegelt sich die fö<strong>der</strong>a listische<br />

Staatsstruktur <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wi<strong>der</strong>, die aus 26 souveränen<br />

Kantonen mit rund 2’650 unabhängigen Geme<strong>in</strong>den besteht.<br />

Soweit die Bundesverfassung bestimmte Steuern nicht<br />

ausdrücklich dem Bund vorbehält, haben alle Kantone das<br />

volle Besteuerungsrecht. Somit erfolgt die Besteuerung <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auf zwei Ebenen – auf Bundesebene sowie auf<br />

Kantons- und Geme<strong>in</strong>deebene.<br />

Die <strong>in</strong> den vergangenen Jahren durchgeführte Reform des<br />

E<strong>in</strong>kommenssteuersystems sorgte <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Harmonisierung<br />

<strong>der</strong> formalen Aspekte <strong>der</strong> verschiedenen kantonalen Steuergesetze,<br />

z.B. <strong>in</strong> den Bereichen Festsetzung des steuerbaren<br />

E<strong>in</strong>kommens, Abzüge, Steuerperioden, Veranlagungsverfahren<br />

usw. Die Kantone und Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d jedoch im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die quantitativen Aspekte <strong>der</strong> Besteuerung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

was die Festsetzung <strong>der</strong> anwendbaren Steuersätze angeht,<br />

nach wie vor autonom. Daher bestehen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Kantonen und Geme<strong>in</strong>den weiterh<strong>in</strong> beträchtliche<br />

Unterschiede <strong>in</strong> Bezug auf die Steuerbelastung.<br />

10.1 Unternehmensbesteuerung.<br />

10.1.1 Gew<strong>in</strong>nsteuer – Bundesebene<br />

Der Bund erhebt e<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nsteuer zum proportionalen Satz<br />

von 8,5 % auf den Gew<strong>in</strong>n nach Steuern von Kapitalgesellschaften<br />

und Genossenschaften. Für Vere<strong>in</strong>e, Stiftungen und übrige<br />

juristische Personen sowie <strong>für</strong> Anlagefonds gilt e<strong>in</strong> proportionaler<br />

Steuersatz von 4,25 %. Auf Bundesebene wird ke<strong>in</strong>e Kapitalsteuer<br />

erhoben.<br />

Steuerpflichtige Personen<br />

Steuerpflichtig s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige juristische Personen,<br />

d.h. <strong>Schweiz</strong>er Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit<br />

beschränkter Haftung sowie Kommanditaktiengesellschaften,<br />

Genossenschaften, Stiftungen und Anlagefonds mit direktem<br />

Grundbesitz. Da Personengesellschaften <strong>für</strong> Steuerzwecke<br />

transparent s<strong>in</strong>d, werden die e<strong>in</strong>zelnen Gesellschafter besteuert.<br />

Gesellschaften, <strong>der</strong>en e<strong>in</strong>getragener Sitz bzw. Ort <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Geschäftsführung sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bef<strong>in</strong>det, werden als<br />

ansässig betrachtet.<br />

Steuerbares E<strong>in</strong>kommen<br />

In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige Gesellschaften unterliegen <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nsteuer<br />

auf ihre weltweit erzielten E<strong>in</strong>künfte mit Ausnahme von E<strong>in</strong>kommen,<br />

das ausländischen Betriebsstätten o<strong>der</strong> ausländischen<br />

Immobilien (unbeweglichem Vermögen) zuzurechnen ist. Solches<br />

E<strong>in</strong>kommen ist von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Besteuerung ausgenommen<br />

und wird lediglich bei <strong>der</strong> Steuerprogression <strong>in</strong> Kantonen berücksichtigt,<br />

die nach wie vor progressive Steuersätze anwenden.<br />

90 <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010

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