06.11.2013 Aufrufe

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

emessen, e<strong>in</strong>schliesslich, aber nicht beschränkt auf unbewegliches<br />

Vermögen, bewegliches Vermögen wie z.B. Wertpapiere und<br />

Banke<strong>in</strong>lagen, (Bar-)Rückkaufswerte von Lebensversicherungen,<br />

Automobile usw. Die Steuer wird auch auf Vermögenswerte erhoben,<br />

die ke<strong>in</strong>e Erträge abwerfen.<br />

von Grenzgängern im Beschäftigungsland befreit den Grenzgänger<br />

nicht von <strong>der</strong> Versteuerung des Arbeitslohns an se<strong>in</strong>em<br />

Wohnsitz (z.B. Versteuerung mit Gutschrift). Der Grenzgängerstatus<br />

erlischt, wenn <strong>der</strong> Beschäftigte an mehr als 60 Arbeitstagen<br />

pro Jahr nicht an se<strong>in</strong>en ausländischen Wohnsitz zurückkehrt.<br />

10.3.3 Expatriates<br />

Als Expatriates gelten ausländische Führungskräfte sowie bestimmte<br />

Spezialisten (z.B. IT-Experten), die temporär <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Zeitraum von bis zu fünf Jahren <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> entsandt werden,<br />

d.h. <strong>der</strong> (Entsendungs-)Vertrag darf zeitlich auf höchstens fünf<br />

Jahre befristet se<strong>in</strong>. Expatriates können Steuer erleichterungen<br />

<strong>für</strong> die aufgrund ihres Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> angefallenen<br />

Berufskosten geltend machen.<br />

Folgende den Expatriates erwachsende Kosten s<strong>in</strong>d abzugsfähig:<br />

1) Umzugskosten e<strong>in</strong>schliesslich Reisekosten von und nach <strong>der</strong><br />

<strong>Schweiz</strong>, 2) angemessene Unterkunftskosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, wobei<br />

die Wohnung im Ausland beibehalten werden sollte, 3) Kosten<br />

<strong>für</strong> schulpflichtige K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die e<strong>in</strong>e Privatschule besuchen, sofern<br />

die örtlichen staatlichen Schulen ke<strong>in</strong>e adäquaten Bildungsangebote<br />

machen können. Anstelle <strong>der</strong> Aufschlüsselung <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Umzugs- und Unterkunftskosten kann <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

e<strong>in</strong>en monatlichen Pauschalabzug geltend machen, <strong>der</strong> von Kanton<br />

zu Kanton variieren kann. Jegliche Erstattungen von berufsbezogenen<br />

Kosten des Expatriates durch den Arbeitgeber müssen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gehaltsabrechnung des Beschäftigten angegeben werden.<br />

Das Recht, die steuerlichen Vergünstigungen e<strong>in</strong>es Expatriates<br />

<strong>in</strong> Anspruch zu nehmen, erlischt, sobald die befristete Tätigkeit<br />

durch e<strong>in</strong>e unbefristete Anstellung ersetzt o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er solchen<br />

abgelöst wird.<br />

10.3.4 Grenzgänger<br />

Als Grenzgänger gelten Personen, die im Ausland wohnen (z.B.<br />

<strong>in</strong> Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Liechtenste<strong>in</strong>)<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> arbeiten und dabei jeden Tag zwischen ihrer<br />

Wohn- und Arbeitsstätte h<strong>in</strong>- und herpendeln.<br />

Die Besteuerung solcher Personen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist je nach<br />

<strong>der</strong>en Arbeits- und Wohnort (Heimat- bzw. Wohnsitzland) unterschiedlich.<br />

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland<br />

sieht z.B. e<strong>in</strong>e Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den<br />

beiden Län<strong>der</strong>n vor. Im Beschäftigungsland ist die Besteuerung<br />

auf e<strong>in</strong>e pauschale Quellensteuer von 4,5 % auf den Bruttolohn<br />

des Grenzgängers beschränkt. E<strong>in</strong>e solche teilweise Besteuerung<br />

10.3.5 Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung)<br />

Sowohl die Bundes- als auch die kantonalen Steuervorschriften<br />

sehen die Möglichkeit e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en Besteuerung vor, die<br />

oft auch als «Pauschalbesteuerung» bezeichnet wird. Danach<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wohnhafte Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen<br />

da<strong>für</strong> erfüllen, auf <strong>der</strong> Basis ihrer Aufwendungen<br />

und Lebenshaltungskosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> statt wie üblich auf <strong>der</strong><br />

Grundlage ihrer Gesamte<strong>in</strong>künfte und ihres Gesamtvermögens<br />

besteuert.<br />

Für die Geltendmachung <strong>der</strong> Pauschalbesteuerung <strong>in</strong> Frage kommen<br />

Steuerpflichtige, die erstmals o<strong>der</strong> nach e<strong>in</strong>er Landesabwesenheit<br />

von m<strong>in</strong>destens zehn Jahren e<strong>in</strong>en vorübergehenden o<strong>der</strong><br />

ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> begründen und dort ke<strong>in</strong>er<br />

Erwerbstätigkeit nachgehen. Während <strong>Schweiz</strong>er Bürger<strong>in</strong>nen<br />

und Bürger diese Form <strong>der</strong> Besteuerung nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> Steuerperiode<br />

<strong>der</strong> Wohnsitzverlegung geltend machen können, können ausländische<br />

Steuerpflichtige sie <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en unbegrenzten Zeitraum <strong>in</strong><br />

Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen da<strong>für</strong> erfüllen.<br />

Tatsächlich s<strong>in</strong>d die Bestimmungen über die Pauschalbesteuerung<br />

auf f<strong>in</strong>anziell unabhängige Personen zugeschnitten, die<br />

ke<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anstreben.<br />

Bei Ehepaaren, die <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> ziehen, müssen beide die entsprechenden<br />

Vorschriften <strong>für</strong> die Pauschalbesteuerung erfüllen,<br />

um diese <strong>in</strong> Anspruch nehmen zu können. In <strong>der</strong> Regel ist es<br />

nicht möglich, dass e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Ehegatten pauschal und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

ordentlich besteuert wird.<br />

Die Bemessungsgrundlage wird jährlich anhand des dem Steuerpflichtigen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und im Ausland entstandenen Aufwands<br />

berechnet. Bei <strong>der</strong> Berechnung wird nicht nur <strong>der</strong> Aufwand<br />

des Steuerpflichtigen berücksichtigt, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>jenige<br />

se<strong>in</strong>es Ehegatten und unterhaltsberechtigter K<strong>in</strong><strong>der</strong>, solange<br />

diese <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben. Zu den üblicherweise <strong>in</strong> Ansatz gebrachten<br />

Kosten zählen Nahrungsmittel, Kleidung und Unterkunft,<br />

Ausgaben <strong>für</strong> Ausbildung, Freizeitaktivitäten und alle sonstigen<br />

mit dem Lebensstandard verbundenen Ausgaben. Der genaue<br />

Berechnungsmodus wird zusammen mit den zuständigen Steuerbehörden<br />

des Kantons festgelegt, <strong>in</strong> dem die betreffende Person<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!