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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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Eidgenössisches Institut <strong>für</strong> Geistiges Eigentum (IGE)<br />

www.ige.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

Schutzrechtsregister<br />

Prüfungs- und Erteilungsverfahren Patentschutz <strong>in</strong> den Vertragsstaaten<br />

des EPÜ, darunter auch <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, zu erlangen<br />

• Internationales Patent: Der Vertrag über die Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty,<br />

PCT), dem die <strong>Schweiz</strong> beigetreten ist, ermöglicht e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale<br />

Anmeldung, die <strong>in</strong> allen benannten Vertragsstaaten die<br />

gleiche Wirkung wie e<strong>in</strong>e nationale Anmeldung hat. Internationale<br />

Anmeldungen können beim IGE auch <strong>in</strong> englischer<br />

Sprache e<strong>in</strong>gereicht werden<br />

www.swissreg.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

Weltorganisation <strong>für</strong> geistiges Eigentum (WIPO)<br />

www.wipo.<strong>in</strong>t<br />

Sprachen: engl., franz., span., ch<strong>in</strong>., russ.<br />

3.3.1 Patente<br />

Erf<strong>in</strong>dungen, die e<strong>in</strong> technisches Problem mit technischen Mitteln<br />

lösen, können durch Patente geschützt werden. Um patentierbar<br />

zu se<strong>in</strong>, muss die Erf<strong>in</strong>dung drei Grundvoraussetzungen erfüllen:<br />

• Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erf<strong>in</strong>dung muss gewerbsmässig<br />

nutzbar, tatsächlich realisierbar und die Realisierung<br />

wie<strong>der</strong>holbar se<strong>in</strong><br />

• Neuheit: E<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung ist dann neu, wenn sie nicht zum Stand<br />

<strong>der</strong> Technik gehört<br />

• Erf<strong>in</strong><strong>der</strong>ische Tätigkeit: Die Erf<strong>in</strong>dung darf sich (<strong>für</strong> den Fachmann)<br />

nicht <strong>in</strong> naheliegen<strong>der</strong> Weise aus dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />

ergeben<br />

Nicht patentierbar s<strong>in</strong>d Ideen, Lotto- o<strong>der</strong> Buchhaltungssysteme,<br />

Verfahren <strong>der</strong> Therapie, Chirurgie o<strong>der</strong> Diagnose, Tierrassen und<br />

Pflanzensorten.<br />

Es bestehen drei Möglichkeiten, e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung mit Wirkung <strong>für</strong><br />

die <strong>Schweiz</strong> zum Patent anzumelden:<br />

• <strong>Schweiz</strong>erisches Patent: Mit <strong>der</strong> nationalen Anmeldung erstreckt<br />

sich <strong>der</strong> Patentschutz auf die <strong>Schweiz</strong> und das Fürstentum<br />

Liechtenste<strong>in</strong><br />

• Europäisches Patent: Das Europäische Patentübere<strong>in</strong>kommen<br />

(EPÜ) ermöglicht es dem Anmel<strong>der</strong>, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Von <strong>der</strong> Anmeldung bis zur Patenterteilung vergehen durchschnittlich<br />

3 bis 5 Jahre. E<strong>in</strong> Patent erlischt spätestens nach<br />

20 Jahren; <strong>für</strong> Topografien o<strong>der</strong> dreidimensionale Strukturen von<br />

Halbleitererzeugnissen beträgt die Wirkungsfrist 10 Jahre. Die<br />

Gebühr <strong>für</strong> die Patentanmeldung beträgt 200 CHF und 500 CHF<br />

<strong>für</strong> die Patentprüfung. Ab dem fünften Jahr nach <strong>der</strong> Anmeldung<br />

s<strong>in</strong>d Jahresgebühren zu bezahlen.<br />

Die <strong>Schweiz</strong> ist im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich, betrachtet man die<br />

Patentanmeldungen pro E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner, e<strong>in</strong>es<br />

<strong>der</strong> aktivsten Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> OECD.<br />

Europäisches Netz Patentdatenbanken<br />

www.espacenet.com<br />

Sprachen: dt., engl., franz.<br />

Patentanwälte<br />

www.ige.ch<br />

Sprachen: dt., engl., franz., it.<br />

3.3.2 Marken<br />

Die rechtzeitige Registrierung <strong>der</strong> eigenen Marken ist sowohl<br />

<strong>für</strong> den Heimmarkt wie auch <strong>für</strong> die wichtigsten Exportmärkte<br />

empfehlenswert. In den meisten Fällen wird <strong>der</strong> Markenschutz im<br />

Ausland auf <strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>tragung <strong>der</strong> Marke <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

beantragt. Wichtig ist, vor <strong>der</strong> Anmeldung im Marken- und im<br />

Handelsregister recherchieren zu lassen, ob dem geplanten Zeichen<br />

identische o<strong>der</strong> verwechselbar ähnliche Marken entgegenstehen.<br />

Gezielte Recherchen s<strong>in</strong>d auf elektronischem Weg mög-<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Investoren</strong> 2010<br />

31

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