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Download - Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und ...

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II. Voraussetzungen <strong>und</strong> Grenzen der<br />

Steuerbegünstigung von Vereinen<br />

II.<br />

Voraussetzungen <strong>und</strong> Grenzen<br />

der Steuerbegünstigung von<br />

Vereinen<br />

1. Überblick, Verfahren<br />

Der Gesetzgeber gewährt Vereinen, deren satzungsmäßiger Zweck auf die Verfolgung<br />

gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke gerichtet ist <strong>und</strong> deren<br />

tatsächliche Geschäftsführung diesen Zwecken entspricht, steuerliche Vorteile.<br />

Dabei ist es unerheblich, ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht.<br />

Durch ihre ideelle Zielsetzung unterscheiden sich diese Vereine von den wirtschaftlichen<br />

Vereinen, die sich die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile zum Ziel gesetzt<br />

haben. Steuerbegünstigte (oder wie man auch häufig sagt: gemeinnützige)<br />

Vereine leisten inzwischen auch in unserem Land einen bedeutsamen Beitrag zur<br />

Verwirklichung eines lebendigen, freiheitlichen Gemeinwesens. Die gesetzlichen<br />

Steuervergünstigungen bewirken, dass die Mehrzahl dieser Vereine keine Steuern<br />

zu zahlen hat.<br />

Die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung u. a. von Vereinen sind in den §§ 51<br />

bis 68 der AO geregelt (s. unter XVI. Anlage 1) <strong>und</strong> Gegenstand der weiteren Ausführungen<br />

unter II. Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen zu diesen Voraussetzungen finden Sie<br />

im AEAO.<br />

In den Einzelsteuergesetzen sind die jeweiligen steuerlichen Vorteile geregelt. Zu<br />

den wichtigen Vorteilen zählen:

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