Download - Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und ...
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II. Voraussetzungen <strong>und</strong> Grenzen der<br />
Steuerbegünstigung von Vereinen<br />
II.<br />
Voraussetzungen <strong>und</strong> Grenzen<br />
der Steuerbegünstigung von<br />
Vereinen<br />
1. Überblick, Verfahren<br />
Der Gesetzgeber gewährt Vereinen, deren satzungsmäßiger Zweck auf die Verfolgung<br />
gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke gerichtet ist <strong>und</strong> deren<br />
tatsächliche Geschäftsführung diesen Zwecken entspricht, steuerliche Vorteile.<br />
Dabei ist es unerheblich, ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht.<br />
Durch ihre ideelle Zielsetzung unterscheiden sich diese Vereine von den wirtschaftlichen<br />
Vereinen, die sich die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile zum Ziel gesetzt<br />
haben. Steuerbegünstigte (oder wie man auch häufig sagt: gemeinnützige)<br />
Vereine leisten inzwischen auch in unserem Land einen bedeutsamen Beitrag zur<br />
Verwirklichung eines lebendigen, freiheitlichen Gemeinwesens. Die gesetzlichen<br />
Steuervergünstigungen bewirken, dass die Mehrzahl dieser Vereine keine Steuern<br />
zu zahlen hat.<br />
Die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung u. a. von Vereinen sind in den §§ 51<br />
bis 68 der AO geregelt (s. unter XVI. Anlage 1) <strong>und</strong> Gegenstand der weiteren Ausführungen<br />
unter II. Hinweise <strong>und</strong> Erläuterungen zu diesen Voraussetzungen finden Sie<br />
im AEAO.<br />
In den Einzelsteuergesetzen sind die jeweiligen steuerlichen Vorteile geregelt. Zu<br />
den wichtigen Vorteilen zählen: