Download - Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und ...
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V. Umsatzsteuer<br />
Der Verein kann anstelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum<br />
wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein<br />
Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 6 136 8 ergibt. In diesem Fall ist bis<br />
zum 10. Februar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung für den ersten<br />
Kalendermonat abzugeben. Die Ausübung dieses Wahlrechts bindet den Verein für<br />
dieses Kalenderjahr.<br />
Der Verein hat unabhängig davon, ob bzw. für welchen Zeitraum er Voranmeldungen<br />
abzugeben hat, eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben, in der er die<br />
zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt,<br />
selbst zu berechnen hat.<br />
9. Innergemeinschaftlicher Erwerb<br />
Auch der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt der Umsatzsteuer. Ein innergemeinschaftlicher<br />
Erwerb liegt vor, wenn der Verein einen Gegenstand aus einem<br />
anderen EU-Mitgliedstaat erwirbt <strong>und</strong> der erworbene Gegenstand dabei in das<br />
Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Transport durch den Lieferer<br />
oder den Erwerber veranlasst wird. Zur Besteuerung des innergemeinschaftlichen<br />
Erwerbs sind außer Unternehmen auch alle juristischen Personen verpflichtet, die<br />
nicht Unternehmer sind oder einen Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.<br />
Rechtsfähige Vereine unterliegen daher sowohl mit ihren steuerpflichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben als auch mit ihrem ideellen Bereich der Pflicht<br />
zur Erwerbsbesteuerung (Beispiel: Ein nicht gemeinnütziger Segelflug-Club e. V. in<br />
Magdeburg kauft bei einem französischen Hersteller ein Segelflugzeug zum Preis von<br />
30 000 8 netto. Das Flugzeug wird anschließend von Frankreich nach Magdeburg<br />
überführt. Der Verein hat den Erwerb des Flugzeugs in Deutschland mit 16 %<br />
(= 4 800 8) zu besteuern. Hinweis: Der Verein hat wegen des Erwerbs auch dann eine<br />
Voranmeldung <strong>und</strong> eine Steuererklärung abzugeben, wenn er außer diesem keine<br />
weiteren Umsätze getätigt hat.)<br />
Soweit ein rechtsfähiger Verein für seinen nichtunternehmerischen Bereich innergemeinschaftlich<br />
erwirbt, ist die Erwerbsbesteuerung nur durchzuführen, wenn<br />
der Gesamtbetrag der Entgelte für innergemeinschaftliche Erwerbe den Betrag von<br />
12 500 8 entweder im vorangegangenen Kalenderjahr überstiegen hat oder im laufenden<br />
Kalenderjahr voraussichtlich übersteigen wird (Erwerbsschwelle). Diese gilt<br />
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