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Die BLS setzt an zum «Gipfelsturm» und steigert ihre Effizienz ...

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Stammhausrechnung<br />

Bericht der Revisionsstelle<br />

Ernst & Young AG<br />

Belpstrasse 23<br />

Postfach<br />

CH-3001 Bern<br />

Telefon +41 58 286 61 11<br />

Fax +41 58 286 68 18<br />

www.ey.com/ch<br />

An die Generalversammlung der<br />

<strong>BLS</strong> AG, Bern<br />

Bern, 16. April 2013<br />

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung<br />

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der <strong>BLS</strong> AG, bestehend aus<br />

Erfolgsrechnung, Bil<strong>an</strong>z <strong>und</strong> Anh<strong>an</strong>g / Seiten 93 bis 100 für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr geprüft.<br />

Ver<strong>an</strong>twortung des Verwaltungsrates<br />

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den<br />

gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> den Statuten ver<strong>an</strong>twortlich. <strong>Die</strong>se Ver<strong>an</strong>twortung beinhaltet<br />

die Ausgestaltung, Implementierung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems<br />

mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben<br />

als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für<br />

die Auswahl <strong>und</strong> die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme<br />

<strong>an</strong>gemessener Schätzungen ver<strong>an</strong>twortlich.<br />

Ver<strong>an</strong>twortung der Revisionsstelle<br />

Unsere Ver<strong>an</strong>twortung ist es, aufgr<strong>und</strong> unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung<br />

abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen<br />

Gesetz <strong>und</strong> den Schweizer Prüfungsst<strong>an</strong>dards vorgenommen. Nach diesen St<strong>an</strong>dards<br />

haben wir die Prüfung so zu pl<strong>an</strong>en <strong>und</strong> durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen,<br />

ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungsh<strong>an</strong>dlungen zur Erl<strong>an</strong>gung von Prüfungsnachweisen<br />

für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wert<strong>an</strong>sätze <strong>und</strong> sonstigen Angaben.<br />

<strong>Die</strong> Auswahl der Prüfungsh<strong>an</strong>dlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers.<br />

<strong>Die</strong>s schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung<br />

als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt<br />

der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung<br />

von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungsh<strong>an</strong>dlungen festzulegen,<br />

nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems<br />

abzugeben. <strong>Die</strong> Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dten<br />

Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie<br />

eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass<br />

101 <strong>BLS</strong><br />

Geschäfts<br />

Bericht<br />

2012

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