Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch
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Landwirtschaftliche Fachschule<br />
Fachrichtung Landwirtschaft und Landschaftspflege<br />
Aufgabe - Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten für die selbstständige<br />
Führung e<strong>in</strong>es land- und forstwirtschaftlichen Betriebes<br />
- Vertretung des Bauern im Bereich des landwirtschaftlichen Betriebes<br />
- Verbesserung der beruflichen Komb<strong>in</strong>ations- und Veränderungsmöglichkeiten<br />
- Förderung der Verbundenheit mit dem bäuerlichen Berufsstand<br />
- Vermittlung von Grundlagen für den Übertritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e dreijährige<br />
Sonderform e<strong>in</strong>er höheren ldw. Lehranstalt (mit Reifeprüfung)<br />
- Erweiterung und Vertiefung der Allgeme<strong>in</strong>bildung<br />
Dauer<br />
Die landwirtschaftliche Fachschule der Fachrichtung „Landwirtschaft<br />
und Landschaftspflege“ wird drei- und vierstufig geführt. Die 1. Stufe<br />
kann ab der 9. Pflichtschuljahr besucht werden.<br />
1. Stufe: 9 Monate Unterricht, 1 Monat Praxis 1<br />
2. Stufe: 2 Wochen Praxis, 7 Monate Unterricht, 3 Monate Fremdpraxis 2<br />
3. Stufe: 6 Monate Unterricht<br />
4. Stufe: 3 Monate (Mai, Juni + September)<br />
1 wahlweise Landwirtschafts- und/oder Werkstättenpraktikum <strong>in</strong> Holz- und/oder<br />
Metallbearbeitung<br />
2<br />
Fremdpraktikum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anerkannten Lehrbetrieb<br />
Berechtigung<br />
Nach der 1. Stufe: Übertritt <strong>in</strong> die 2. Stufe der landwirtschaftlichen Fachschule,<br />
Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft“<br />
Nach der 2. Stufe: Übertritt <strong>in</strong> die 3. Stufe der landwirtschaftlichen Fachschule,<br />
Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft“ (nach Ablegung e<strong>in</strong>er<br />
Aufnahmsprüfung). Zulassung zur Facharbeiterprüfung nach Absolvierung<br />
des 3-monatigen Fremdpraktikums. Zulassung zur Führersche<strong>in</strong>prüfung<br />
für Traktor (F). Lehrzeitanrechnungen von 1 Jahr im gewerblichen<br />
Beruf: Tierpfleger/<strong>in</strong>.<br />
Nach der 3. Stufe: Facharbeiterbrief für Landwirtschaft. Berechtigung<br />
zur Forstanschlusslehre. Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e dreijährige Sonderform e<strong>in</strong>er<br />
höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt (mit Reifeprüfung). Lehrzeitanrechnung<br />
von 1 Jahr <strong>in</strong> allen Lehrberufen. Lehrzeitanrechnung von 18<br />
Monaten <strong>in</strong> den Lehrberufen Schlosser/<strong>in</strong>, Landmasch<strong>in</strong>enmechaniker/<strong>in</strong><br />
und Tischler/<strong>in</strong> nach erfolgreicher Absolvierung der Gegenstände Werkstättenpraktikum<br />
Metall bzw. Holz und Schweißen bzw. Werken- Holzbearbeitung.<br />
Lehrzeitanrechnung von 2 Jahren im gewerblichen Beruf<br />
Tierpfleger/<strong>in</strong>.<br />
Nach der 4. Stufe: Spezialqualifikation Landschaftspflege. Anrechnung<br />
auf den Meisterkurs.<br />
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