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Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch

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Sonderpädagogische Förderung<br />

Sonderschule / Integration<br />

Der sonderpädagogische Förderbedarf<br />

Sonderpädagogische Förderung unterstützt K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung beim Erwerb e<strong>in</strong>er ihren <strong>in</strong>dividuellen Möglichkeiten entsprechende<br />

Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher<br />

E<strong>in</strong>gliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung.<br />

Sie orientiert sich an der jeweiligen <strong>in</strong>dividuellen und<br />

sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte<br />

Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen e<strong>in</strong>. Sie erfordert<br />

die Gestaltung von Lernumwelten, die Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern - ausgehend<br />

von ihren <strong>in</strong>dividuellen Fähigkeiten und Stärken <strong>–</strong> die den Erwerb<br />

größtmöglicher Autonomie sowie die Aneignung von Lern<strong>in</strong>halten,<br />

Schlüsselqualifikationen und Kompetenz ermöglicht.<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen S<strong>in</strong>n gemäß § 8<br />

Schulpflichtgesetz 1985 liegt vor, wenn e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> bzw. e<strong>in</strong> Schüler<br />

<strong>in</strong>folge physischer oder psychischer Beh<strong>in</strong>derung dem Unterricht <strong>in</strong> der<br />

Volks- oder Hauptschule/Mittelschule oder der Polytechnischen Schule<br />

ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht<br />

gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.<br />

Die bescheidmäßige Feststellung e<strong>in</strong>es sonderpädagogischen Förderbedarfs<br />

(SPF) erfolgt durch den Bezirksschulrat nach E<strong>in</strong>holung von Gutachten.<br />

Der Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs<br />

erfolgt entweder durch die Erziehungsberechtigten, den Schulleiter/die<br />

Schulleiter<strong>in</strong> oder von Amts wegen. Diese Verfahrensschritte gelten<br />

ebenfalls für die Aufhebung und Änderung.<br />

Die Feststellung e<strong>in</strong>es sonderpädagogischen Förderbedarfs ermöglicht<br />

e<strong>in</strong>e schulische Förderung entweder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sonderschule oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

<strong>in</strong>tegrativen Sett<strong>in</strong>g <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Volksschule, e<strong>in</strong>er Hauptschule/Mittelschule<br />

oder <strong>in</strong> der Unterstufe e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong> bildenden höheren Schule.<br />

Sonderpädagogische Zentren (SPZ)<br />

Ziel der Sonderpädagogischen Zentren ist es, durch Bereitstellung und<br />

Koord<strong>in</strong>ation aller sonderpädagogischen Maßnahmen die <strong>in</strong>tegrative Betreuung<br />

beh<strong>in</strong>derter Schüler/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Regelschulen <strong>in</strong> bestmöglicher<br />

Weise zu unterstützen.<br />

Standorte<br />

Bezirk Bludenz<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Sonderschule, SPZ Bludenz,<br />

6700 Bludenz, St.Peter-Straße 5, Tel. 05552/63621-935<br />

www.vobs.at/spz-bludenz E-Mail: direktion@spzbz.snv.at<br />

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