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Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch

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Schulfahrtbeihilfen, Schülerfreifahrt<br />

Anspruch<br />

auf Schulfahrtbeihilfe haben Personen für K<strong>in</strong>der, für die ihnen Familienbeihilfe<br />

gewährt wird, wenn das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht<br />

ausgestattete Schule im Inland als ordentlicher Schüler/<strong>in</strong><br />

besucht, der Schulweg <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Richtung m<strong>in</strong>destens 2 km beträgt und die<br />

Benützung e<strong>in</strong>es Verkehrsmittels nicht zumutbar bzw. möglich ist (Ausnahme<br />

für beh<strong>in</strong>derte Schüler/<strong>in</strong>).<br />

Der Antrag auf Schulfahrtbeihilfe ist am Ende des jeweiligen Schuljahres<br />

beim zuständigen F<strong>in</strong>anzamt zu stellen (Formular bei den Schuldirektionen<br />

oder über Internet abrufbar: www.bmf.gv.at → Formulare → Formulare <strong>–</strong><br />

Steuern/Beihilfen → Beihilfen → Beih85).<br />

Auf gesonderten Antrag kann auch e<strong>in</strong>e zweimonatliche Auszahlung beantragt<br />

werden, frühestes aber ab Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres, für das die Schulfahrtbeihilfe<br />

begehrt wird.<br />

Internatsschüler/<strong>in</strong>nen können für die Wochenendheimfahrten ebenfalls<br />

e<strong>in</strong>en Antrag auf Schulfahrtsbeihilfe stellen. Nähere Auskünfte <strong>in</strong> den Beihilfestellen<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Arbeitnehmerveranlagungsteams.<br />

Schülerfreifahrt im öffentlichen Verkehr<br />

Möglichkeit zur unentgeltlichen Benützung e<strong>in</strong>es öffentlichen Verkehrsmittels<br />

über Antrag beim Vorarlberger Verkehrsverbund. E<strong>in</strong> gesetzlich<br />

vorgeschriebener Selbstbehalt (dzt. € 19,60) ist an den Verkehrsverbund<br />

zu entrichten. Schüler/<strong>in</strong>nen erhalten e<strong>in</strong>en Freifahrausweis.<br />

Auskünfte F<strong>in</strong>anzamt Feldkirch, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 154,<br />

Tel. 05522/301-0, Fax 0151433-5950093<br />

Herr Adalbert Stark, Tel. 05522/301-550497,<br />

E-Mail: adalbert.stark@bmf.gv.at<br />

Herr Andreas Bod<strong>in</strong>gbauer, Tel. 05522/301-550320,<br />

E-Mail: andreas.bod<strong>in</strong>gbauer@bmf.gv.at<br />

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