Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch
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Beurteilung<br />
In den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch wird<br />
e<strong>in</strong> Teil der Stunden von zwei Lehrer/<strong>in</strong>nen unterrichtet (Teamteach<strong>in</strong>g).<br />
Alle Schüler/<strong>in</strong>nen erhalten grundsätzlich dasselbe breitgefächerte Lernangebot<br />
und werden <strong>in</strong>dividuell <strong>in</strong> ihrem Lernfortschritt unterstützt.<br />
Im Zeugnis der 5. und 6. Schulstufe wird <strong>in</strong> allen Fächern mit den Noten<br />
Sehr Gut bis Nicht Genügend (wie <strong>in</strong> der Volksschule) beurteilt.<br />
In der 7. und 8. Schulstufe wird die Notenskala für die Fächer Deutsch,<br />
Mathematik und Englisch erweitert <strong>in</strong> Sehr Gut bis Genügend mit dem<br />
Zusatz „Vertiefte Allgeme<strong>in</strong>bildung“ und die Noten Befriedigend,<br />
Genügend und Nicht Genügend mit dem Zusatz „Grundlegende Allgeme<strong>in</strong>bildung“.<br />
Die regelmäßige und frühzeitige Information der Erziehungsberechtigten<br />
durch die Lehrer/<strong>in</strong>nen ist verpflichtend.<br />
Standortbezogenes Förderkonzept<br />
Jede Neue Mittelschule hat e<strong>in</strong> eigenes, speziell auf die Schule abgestimmtes<br />
standortbezogenes Förderkonzept, welches auf die <strong>in</strong>dividuelle<br />
Förderung der Schüler/<strong>in</strong>nen abzielt.<br />
Förderung me<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>erseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale<br />
aller Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler. Andererseits soll durch Förderung<br />
Lernversagen möglichst verh<strong>in</strong>dert werden.<br />
H<strong>in</strong>weise<br />
Weiterbesuch der Schule <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em freiwilligen 10. Schuljahr<br />
(§ 19 SchPflG)<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen, die ihre allgeme<strong>in</strong>e Schulpflicht im 9. Schuljahr durch den<br />
Weiterbesuch e<strong>in</strong>er Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule erfüllt<br />
haben, ohne dadurch das Lehrziel der betreffenden Schulart erreicht zu<br />
haben, s<strong>in</strong>d berechtigt, <strong>in</strong> dem der Beendigung folgenden Schuljahr die<br />
Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule weiter zu besuchen.<br />
Schüler/<strong>in</strong>nen, die nach Erfüllung ihrer allgeme<strong>in</strong>en Schulpflicht die<br />
Polytechnische Schule noch nicht besucht haben, s<strong>in</strong>d ohne Rücksicht<br />
darauf, ob sie das Lehrziel der Volks-, Haupt-, Mittel- oder Sonderschule<br />
erreicht haben, berechtigt, die Polytechnische Schule <strong>in</strong> dem der Beendigung<br />
ihrer allgeme<strong>in</strong>en Schulpflicht unmittelbar folgenden Schuljahr zu<br />
besuchen.<br />
<strong>Schulen</strong> mit ganztägig verschränkter Schulform <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er oder<br />
mehreren Klassen<br />
NMS Bludenz<br />
NMS Feldkirch-Gis<strong>in</strong>gen<br />
NMS Höchst<br />
NMS Hohenems-Herrenried<br />
NMS Thür<strong>in</strong>gen<br />
NMS Wolfurt<br />
NMS Zwischenwasser<br />
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