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Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch

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BERUFSBILDENDE HÖHERE SCHULEN (BHS)<br />

Aufgabe<br />

Die berufsbildenden höheren <strong>Schulen</strong> haben die Aufgabe, den Schülern<br />

und Schüler<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>e höhere allgeme<strong>in</strong>e und fachliche Bildung zu vermitteln,<br />

die sie zur Ausübung e<strong>in</strong>es gehobenen Berufs auf technischem,<br />

gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaftlichem<br />

Gebiet befähigt.<br />

Der Schulabschluss mit Reife- und Diplomprüfung berechtigt zum Besuch<br />

e<strong>in</strong>er Hochschule (Universität), Fachhochschule oder Pädagogischen<br />

Hochschule (evtl. Zusatzprüfung erforderlich).<br />

Aufnahmsvoraussetzungen<br />

Von der 4. Klasse Neue Mittelschule: Erfolgreicher Abschluss der<br />

8. Schulstufe; <strong>in</strong> Deutsch, Lebender Fremdsprache und Mathematik e<strong>in</strong>e<br />

Beurteilung nach der vertieften Allgeme<strong>in</strong>bildung; bei Beurteilung nur<br />

e<strong>in</strong>es Gegenstandes nach der grundlegenden Allgeme<strong>in</strong>bildung Beschluss<br />

der Klassenkonferenz, dass der/die Schüler/<strong>in</strong> dennoch zum Besuch e<strong>in</strong>er<br />

höheren Schule geeignet ist. In allen anderen Fällen ist e<strong>in</strong>e Aufnahmsprüfung<br />

abzulegen.<br />

Von der 4. Klasse Hauptschule: Im Jahreszeugnis ke<strong>in</strong> „Nicht genügend“;<br />

<strong>in</strong> den Pflichtgegenständen sowie <strong>in</strong> Deutsch, Englisch und Mathematik<br />

ke<strong>in</strong>e schlechtere Beurteilung als „Gut“ <strong>in</strong> der zweiten Leistungsgruppe.<br />

Bei „Befriedigend“ <strong>in</strong> der zweiten Leistungsgruppe nur<br />

dann, wenn die Klassenkonferenz der Hauptschule e<strong>in</strong>e positive Prognose<br />

bezüglich der Anforderungen an e<strong>in</strong>er BHS abgibt; sonst Aufnahmeprüfung<br />

im betreffenden Gegenstand.<br />

Von der 4. Klasse AHS: Im Jahreszeugnis ke<strong>in</strong> „Nicht genügend“ <strong>in</strong> den<br />

Pflichtgegenständen (ausgenommen Late<strong>in</strong> bzw. Französisch und Geometrisches<br />

Zeichnen)<br />

Von der Polytechnischen Schule: Erfolgreicher Abschluss auf der<br />

9. Schulstufe.<br />

Für das Aufnahmsverfahren im Bereich des Landesschulrates für Vorarlberg<br />

gilt das „Regionale Konzept“ mit e<strong>in</strong>em webbasierten Anmeldesystem<br />

(WAS) <strong>–</strong> siehe Seite (22) <strong>in</strong> diesem <strong>Handbuch</strong> sowie im Internet unter<br />

www.schulanmeldung.at<br />

Berechtigung<br />

siehe L<strong>in</strong>ks<br />

für die kaufmännischen <strong>Schulen</strong> unter www.hak.cc<br />

für die technischen schulen unter www.htl.at<br />

für die humanberuflichen <strong>Schulen</strong> unter www.hum.at<br />

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