Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch
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Für die Oberstufenform (ORG)<br />
Von der 4. Klasse der Hauptschule: Das Abschlusszeugnis weist <strong>in</strong><br />
Deutsch, Lebender Fremdsprache und Mathematik <strong>in</strong> der ersten Leistungsgruppe<br />
e<strong>in</strong>e positive Beurteilung oder <strong>in</strong> der zweiten Leistungsgruppe<br />
ke<strong>in</strong>e schlechtere Beurteilung als "Gut" und <strong>in</strong> den übrigen<br />
Pflichtgegenständen ke<strong>in</strong>e schlechtere Beurteilung als "Befriedigend" auf<br />
oder enthält den Vermerk "mit ausgezeichnetem Erfolg".<br />
Bei „Befriedigend“ <strong>in</strong> der zweiten Leistungsgruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gegenstand<br />
entfällt die Aufnahmeprüfung dann, wenn die Klassenkonferenz der<br />
Hauptschule die Eignung für das ORG feststellt. In allen anderen Fällen<br />
ist e<strong>in</strong>e Aufnahmsprüfung abzulegen.<br />
Von der 4. Klasse der Neuen Mittelschule: Das Abschlusszeugnis weist<br />
<strong>in</strong> Deutsch, Lebender Fremdsprache und Mathematik e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />
nach der vertieften Allgeme<strong>in</strong>bildung auf; bei Beurteilung nur e<strong>in</strong>es Gegenstandes<br />
nach der grundlegenden Allgeme<strong>in</strong>bildung Beschluss der<br />
Klassenkonferenz, dass der/die Schüler/<strong>in</strong> dennoch zum Besuch e<strong>in</strong>er<br />
höheren Schule geeignet ist. In allen anderen Fällen ist e<strong>in</strong>e Aufnahmsprüfung<br />
abzulegen.<br />
Für das musische und bildnerische Oberstufenrealgymnasium sowie für<br />
das Sportgymnasium s<strong>in</strong>d Eignungsprüfungen abzulegen.<br />
Für das Aufnahmsverfahren im Bereich des Landesschulrates für Vorarlberg<br />
gilt das „Regionale Konzept“ mit e<strong>in</strong>em webbasierten Anmeldesystem<br />
(WAS) <strong>–</strong> siehe Seite (22) <strong>in</strong> diesem <strong>Handbuch</strong> sowie im Internet unter<br />
www.schulanmeldung.at<br />
Für die Oberstufe des Gymnasiums und Realgymnasiums<br />
Das Abschlusszeugnis der Neue Mittelschule weist <strong>in</strong> Deutsch, Lebender<br />
Fremdsprache und Mathematik e<strong>in</strong>e Beurteilung nach der vertieften Allgeme<strong>in</strong>bildung<br />
auf.<br />
Für den Übertritt <strong>in</strong> die 5. Klasse des Gymnasiums ist zusätzlich die erfolgreiche<br />
Teilnahme am Unterricht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zweiten lebenden Fremdsprache<br />
(Französisch oder Spanisch) erforderlich.<br />
Für den Übertritt <strong>in</strong> die 5. Klasse des Realgymnasiums ist zusätzlich die<br />
erfolgreiche Teilnahme des erweiterten naturwissenschaftlichen Unterrichtsangebots<br />
erforderlich.<br />
Berechtigung<br />
Auskünfte<br />
Die AHS schließt mit der Reifeprüfung ab. Durch das Reifeprüfungszeugnis<br />
werden die Berechtigungen zum Studium an Universitäten,<br />
Hochschulen (für e<strong>in</strong>zelne Studienrichtungen unter Umständen mit Zusatzprüfungen),<br />
Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs<br />
erworben.<br />
Detaillierte Informationen zu den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Schulen</strong> f<strong>in</strong>den Sie im<br />
Internet unter www.vobs.at → „<strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> Vorarlberg“ → weiterführende<br />
<strong>Schulen</strong><br />
Auch die Direktionen stehen für Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
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