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Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch

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Berufsreifeprüfung<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

Seit dem 1. September 1997 ist das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung<br />

<strong>in</strong> Kraft. Die Berufsreifeprüfung ist e<strong>in</strong>e Externistenprüfung im S<strong>in</strong>ne<br />

des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBI. Nr. 472/1986, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er jeweils<br />

geltenden Fassung. Soweit nichts anderes bestimmt wird, gelten die<br />

Vorschriften über Externistenprüfungen.<br />

Zu den mit der Reifeprüfung e<strong>in</strong>er höheren Schule verbundenen Berechtigungen<br />

zählen <strong>in</strong>sbesondere die Berechtigung zum Besuch von Kollegs, Pädagogischen<br />

Hochschulen, Fachhochschul-Studiengängen, Hochschulen<br />

und Universitäten sowie die Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß<br />

Z 2.11 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBI. Nr. 333.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Die grundlegende Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung<br />

ist e<strong>in</strong>e erfolgreich absolvierte Vorbildung <strong>in</strong> folgender Form:<br />

- Lehrabschlussprüfung oder<br />

- dreijährige mittlere Schule (z.B. Handelsschule) oder<br />

- Krankenpflegeschule oder<br />

- Schule für den mediz<strong>in</strong>isch-technischen Fachdienst oder<br />

- Land- und forstwirtschaftliche Facharbeiterprüfung oder<br />

- Meisterprüfung gemäß § 20 Gewerbeordnung oder<br />

- Befähigungsnachweis gemäß § 22 Gewerbeordnung<br />

Lehrl<strong>in</strong>ge können bereits während ihrer Lehrausbildung mit der Berufsreifeprüfung<br />

beg<strong>in</strong>nen.<br />

Die E<strong>in</strong>schränkung: Zur Absolvierung der letzten Maturateilprüfung muss<br />

das 19. Lebensjahr vollendet se<strong>in</strong>.<br />

Auskünfte<br />

Informationen und teilweise auch Vorbereitungslehrgänge bieten die jeweiligen<br />

<strong>Schulen</strong> und Erwachsenenbildungse<strong>in</strong>richtungen:<br />

WIFI <strong>–</strong> www.vlbg.wifi.at<br />

Volkshochschule <strong>–</strong> www.vhs-goetzis.at<br />

Arbeiterkammer <strong>–</strong> www.ak-vorarlberg.at<br />

Landesschulrat für Vorarlberg <strong>–</strong> www.lsr-vbg.gv.at<br />

Vere<strong>in</strong> Bildung und Zukunft <strong>–</strong> www.buz-bludenz.net<br />

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