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Schulen u. Beratungseinrichtungen in Vbg. – Handbuch

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Förderungen von Schüler/<strong>in</strong>nen mit<br />

Zweitwohnsitz am Schulort<br />

Zielgruppe<br />

Internatsmäßig untergebrachte Schüler/<strong>in</strong>nen von mittleren und höheren<br />

<strong>Schulen</strong> sowie Schüler/<strong>in</strong>nen im grenznahen Ausland<br />

Voraussetzungen<br />

- soziale Bedürftigkeit<br />

- Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Vorarlberg<br />

- ke<strong>in</strong>e Schulstufenwiederholung<br />

- Beg<strong>in</strong>n vor Vollendung des 27. Lebensjahres (bei Ableistung des<br />

ordentlichen Präsenz- oder Zivildienstes vor dem Schulbesuch vor<br />

Vollendung des 28. Lebensjahres)<br />

Höhe der Förderung<br />

Von € 90,-- bis € 1.440,-- pro Schuljahr<br />

Schülerbeihilfen des Bundes werden auf die Landesstipendien angerechnet<br />

E<strong>in</strong>reichung<br />

E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des Antrages bis spätestens drei Monate nach Unterrichtsbeg<strong>in</strong>n<br />

Weitere Auskünfte<br />

Vorarlberger Landesregierung,<br />

Herr Robert Schwend<strong>in</strong>ger, Landhaus, 6900 Bregenz,<br />

Tel. 05574/511-22126,<br />

E-Mail: robert.schwend<strong>in</strong>ger@vorarlberg.at<br />

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