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FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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Kapitel 7<br />

e<strong>in</strong>stimmen. Stellen Sie die Besonderheiten<br />

und Stärken Ihrer Geme<strong>in</strong>de<br />

heraus, vermeiden Sie Allgeme<strong>in</strong>plätze<br />

121<br />

Wann zieht der gehende Pfarrer aus?<br />

Grundlegende Maßnahmen müssen<br />

umgehend e<strong>in</strong>geleitet werden!<br />

Die neue Pfarrer<strong>in</strong> wird sich für um-<br />

sichtige Planungen sehr bedanken.<br />

Hiermit können Sie zeigen,<br />

wie Sie mite<strong>in</strong>ander umgehen.<br />

Planung und Durchführung evtl.<br />

Baumaßnahmen <strong>in</strong> der Dienstwohnung<br />

vor der Neubesetzung<br />

Vorbereitung von Renovierungsmaßnahmen,<br />

m<strong>in</strong>destens mit e<strong>in</strong>em<br />

groben Zeitplan<br />

Auswahl der Bewerber<br />

Obliegt dem GKA, erledigt er im<br />

Benehmen mit der Geme<strong>in</strong>de<br />

Vorstellungsverfahren mit Personalreferent<strong>in</strong><br />

absprechen<br />

Bei Besetzung auch das Mitwirkungsverfahren<br />

klären.<br />

Probepredigt? Probeunterricht?<br />

Geme<strong>in</strong>deversammlung mit Fragestunde?<br />

Besuch <strong>in</strong> „Herkunftsgeme<strong>in</strong>de“?<br />

Befragung im GKR? Sie b<strong>in</strong>den sich<br />

mit der Wahl für lange Zeit. Drum<br />

prüfe, wer sich lange b<strong>in</strong>det!<br />

E<strong>in</strong>spruchsregeln f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Art. 46<br />

<strong>Kirche</strong>nordnung<br />

Wahl durch GKR<br />

Die Wahl muss <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>ladung ausdrücklich<br />

genannt se<strong>in</strong>.<br />

Der Kreispfarrer leitet die Wahl. Sie<br />

erfolgt <strong>in</strong> nichtöffentlicher Sitzung<br />

Mitteilung des Ergebnisses an die<br />

BewerberInnen<br />

Die Bewerber werden möglichst<br />

unmittelbar über das Ergebnis unterrichtet.<br />

Hier wird lediglich mitgeteilt,<br />

ob man gewählt wurde oder nicht.<br />

Stimmverhältnisse obliegen der Ver<br />

schwiegenheit.<br />

E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf die E<strong>in</strong>spruchsmöglichkeiten<br />

und den Vorbehalt der Berufung<br />

durch den GKA macht die Vorläufigkeit<br />

deutlich. Noch ist nichts<br />

entschieden!

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