FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
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Kapitel 3<br />
54<br />
Informationsgremiums ke<strong>in</strong>e Entscheidungen und bereiten solche auch nicht unmittelbar<br />
vor; durch den arbeitsgebietsübergreifenden Informationsaustausch kann<br />
aber e<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag zur Abstimmung geleistet werden. Die Mitglieder<br />
e<strong>in</strong>es Informationsgremiums agieren folglich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie als Kommunikatoren.<br />
2. Beratungsgremien<br />
Im Unterschied zu e<strong>in</strong>em Informationsgremium dient der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Beratungsgremiums<br />
nicht alle<strong>in</strong> dem Informationsaustausch, sondern ist auf die Erarbeitung<br />
konkreter Lösungsvorschläge für bestimmte Bereiche der geme<strong>in</strong>dlichen Arbeit<br />
ausgerichtet, z.B. den Entwurf e<strong>in</strong>er Friedhofsordnung. Hierzu befasst sich das<br />
Gremium unter anderem mit der Sammlung und Auswertung problemrelevanter Informationen<br />
sowie der Entwicklung, Begründung und Bewertung von Lösungsalternativen.<br />
Da es im Beratungsgremium nicht darauf ankommt, e<strong>in</strong>e „richtige“ Lösung<br />
für den jeweiligen Problembereich zu erarbeiten, bietet es sich an, das Gremium<br />
möglichst heterogen zusammenzusetzen, um unterschiedliche Perspektiven bei der<br />
Lösungsf<strong>in</strong>dung zu berücksichtigen und die Kreativität zu fördern. Im Mittelpunkt<br />
der Arbeit des Beratungsgremiums steht die Sachaufgabe, deshalb steht die fachliche<br />
Qualifikation der Gremienmitglieder im Vordergrund. GKR-Ausschüsse ohne<br />
Entscheidungskompetenz s<strong>in</strong>d z.B. Beratungsgremien.<br />
3. Entscheidungsgremien<br />
Während bei e<strong>in</strong>em Beratungsgremium die fachliche Erarbeitung von Konzepten<br />
vorgenommen wird, ist das Entscheidungsgremium dafür zuständig, dass alternative<br />
Konzepte diskutiert werden und die Entscheidung für e<strong>in</strong>e Alternative fällt.<br />
Nach der <strong>Kirche</strong>nordnung ist der GKR das zentrale Entscheidungsgremium. Auch<br />
der <strong>in</strong> großen Geme<strong>in</strong>den gebildete <strong>Kirche</strong>nvorstand ist e<strong>in</strong> Entscheidungsgremium<br />
im Rahmen se<strong>in</strong>er ihm übertragenden Befugnisse (KO Art.31). Das Entscheidungsgremium<br />
ist durch die <strong>Kirche</strong>nordnung mit der Macht ausgestattet, die von ihm<br />
getroffenen Entscheidungen verb<strong>in</strong>dlich zu machen.<br />
4. Ausführungsgremien<br />
Die Durchführung von Beschlüssen kann schließlich e<strong>in</strong>em Ausführungsgremium<br />
übertragen werden. Die Zusammensetzung dieses Gremiums konzentriert sich<br />
auf jene Menschen, die die notwendigen Kompetenzen zur Umsetzung e<strong>in</strong>es<br />
Beschlusses mitbr<strong>in</strong>gen. Hat der GKR e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>defest <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Form<br />
beschlossen, so könnte e<strong>in</strong> Ausführungsgremium nun die konkrete Umsetzung im<br />
Rahmen der Beschlüsse planen und dann verwirklichen.<br />
Gremienarbeit hat zahlreiche Vorteile bezüglich der Lösung geme<strong>in</strong>samer Aufgaben<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de. Die unterschiedlichen Interessen und<br />
das Know-how verschiedener ehren- und hauptamtlich Tätiger zur Lösung der<br />
Aufgaben können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Prozess e<strong>in</strong>gebunden werden. Gremienarbeit<br />
ermöglicht direkte und nicht über Hierarchie h<strong>in</strong>ausgehende Formen<br />
der Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen und den Durchführenden.