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FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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Kapitel 12<br />

172<br />

Wie läuft die Verwaltung der Miet- und Pachtverhältnisse?<br />

Soweit Gebäude für den kirchlichen Bedarf nicht zu nutzen s<strong>in</strong>d, kommt e<strong>in</strong>e<br />

Vermietung <strong>in</strong> Frage. In E<strong>in</strong>zelfällen kann auch e<strong>in</strong>e Anmietung s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Auf<br />

die Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>er ortsüblichen Miete ist zu achten. Für landwirtschaftlich genutzte<br />

Grundstücke kommt e<strong>in</strong>e Verpachtung <strong>in</strong> Betracht. Bei der Verpachtung s<strong>in</strong>d<br />

kirchliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu beachten.<br />

Als Pachtbewerber s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>Kirche</strong>nmitglieder zu berücksichtigen. Für<br />

die Festsetzung e<strong>in</strong>es angemessenen und gesicherten Pachtz<strong>in</strong>ses ist zu sorgen.<br />

Bei den Pachtangelegenheiten wird die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung von der<br />

Kreislandkommission unterstützt.<br />

Was s<strong>in</strong>d Grundstücksbelastungen und was ist zu beachten?<br />

Zu den Belastungen zählen <strong>in</strong>sbesondere Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten<br />

sowie Baulasten. Wegen der oft schwierigen Rechtslage und weitergehenden<br />

Auswirkungen sollte die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung bereits vor Beg<strong>in</strong>n von<br />

Verhandlungen beteiligt werden.<br />

Wie unterstützt die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den bei<br />

Grundstücksangelegenheiten?<br />

Grundsätzlich zuständig für die Grundstücksverwaltung ist die Zentrale Dienststelle,<br />

Abteilung Bau und Liegenschaften. Ausnahme: Für die Mietwohnungsverwaltung<br />

s<strong>in</strong>d die Regionalen Dienststellen zuständig. Dieses gilt ausschließlich für den<br />

Verwaltungsbereich, wozu die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen des<br />

Geme<strong>in</strong>dekirchenrates gehört. Lediglich im Bereich der Verwaltung des Pfarrfonds<br />

handelt die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung weitgehend selbständig. Hier ist<br />

allerd<strong>in</strong>gs bei grundsätzlichen Entscheidungen die Stellungnahme des Geme<strong>in</strong>dekirchenrates<br />

e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Die Abteilung Bau und Liegenschaften hat für die Grundstücksverwaltung Außenstellen<br />

bei den Regionalen Dienststellen Friesland-Wilhelmshaven und Wesermarsch.<br />

Folgende Leistungen werden u.a. von der GKV erbracht:<br />

• Führung der Grundbesitzkartei / E<strong>in</strong>gabe und Pflege aller für die<br />

Bearbeitung relevanter Daten<br />

• Prüfung geeigneter Rechtsformen für die Nutzung e<strong>in</strong>schl.<br />

Wirtschaftlichkeitsanalysen<br />

• Wertermittlungen<br />

• Ausschreibungsverfahren

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