FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
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Kapitel 12<br />
172<br />
Wie läuft die Verwaltung der Miet- und Pachtverhältnisse?<br />
Soweit Gebäude für den kirchlichen Bedarf nicht zu nutzen s<strong>in</strong>d, kommt e<strong>in</strong>e<br />
Vermietung <strong>in</strong> Frage. In E<strong>in</strong>zelfällen kann auch e<strong>in</strong>e Anmietung s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Auf<br />
die Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>er ortsüblichen Miete ist zu achten. Für landwirtschaftlich genutzte<br />
Grundstücke kommt e<strong>in</strong>e Verpachtung <strong>in</strong> Betracht. Bei der Verpachtung s<strong>in</strong>d<br />
kirchliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu beachten.<br />
Als Pachtbewerber s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>Kirche</strong>nmitglieder zu berücksichtigen. Für<br />
die Festsetzung e<strong>in</strong>es angemessenen und gesicherten Pachtz<strong>in</strong>ses ist zu sorgen.<br />
Bei den Pachtangelegenheiten wird die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung von der<br />
Kreislandkommission unterstützt.<br />
Was s<strong>in</strong>d Grundstücksbelastungen und was ist zu beachten?<br />
Zu den Belastungen zählen <strong>in</strong>sbesondere Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten<br />
sowie Baulasten. Wegen der oft schwierigen Rechtslage und weitergehenden<br />
Auswirkungen sollte die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung bereits vor Beg<strong>in</strong>n von<br />
Verhandlungen beteiligt werden.<br />
Wie unterstützt die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den bei<br />
Grundstücksangelegenheiten?<br />
Grundsätzlich zuständig für die Grundstücksverwaltung ist die Zentrale Dienststelle,<br />
Abteilung Bau und Liegenschaften. Ausnahme: Für die Mietwohnungsverwaltung<br />
s<strong>in</strong>d die Regionalen Dienststellen zuständig. Dieses gilt ausschließlich für den<br />
Verwaltungsbereich, wozu die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen des<br />
Geme<strong>in</strong>dekirchenrates gehört. Lediglich im Bereich der Verwaltung des Pfarrfonds<br />
handelt die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung weitgehend selbständig. Hier ist<br />
allerd<strong>in</strong>gs bei grundsätzlichen Entscheidungen die Stellungnahme des Geme<strong>in</strong>dekirchenrates<br />
e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Die Abteilung Bau und Liegenschaften hat für die Grundstücksverwaltung Außenstellen<br />
bei den Regionalen Dienststellen Friesland-Wilhelmshaven und Wesermarsch.<br />
Folgende Leistungen werden u.a. von der GKV erbracht:<br />
• Führung der Grundbesitzkartei / E<strong>in</strong>gabe und Pflege aller für die<br />
Bearbeitung relevanter Daten<br />
• Prüfung geeigneter Rechtsformen für die Nutzung e<strong>in</strong>schl.<br />
Wirtschaftlichkeitsanalysen<br />
• Wertermittlungen<br />
• Ausschreibungsverfahren